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BGH: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

am 26.07.2007 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien

Der BGH (Urt. v. 01.03.2007 - Az. I ZR 51/04: PDF) hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverband auch dann klagebefugt ist, wenn ihm lediglich eine bestimmte Anzahl von Unternehmen angehört. …

OLG Celle: Klagebefugnis eines Verbandes bei Internet-Streitigkeiten

domainundrecht.de / JurPC: OLG Celle, Urteil vom 19.01.2006 (Az.: 13 U 191/05) “Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass Tochtergesellschaften von Mitgliedern des Wettbewerbsverbands in…

Beurteilung der Klagebefugnis eines Verbandes

Handakte WebLAWg / Bei der Beurteilung, ob ein Verband i.S. des § 8 UWG klagebefugt ist, können als ihm angehörig auch solche Unternehmer zu berücksichtigen sein, die ihm nur mittelbar als Mitglieder eines ihm beigetretenen anderen Verbands angehören. Dieser ander…

OLG Celle: Klagebefugnis eines Verbandes bei Internet-Streitigkeiten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Celle (Urt. v. 19.01.2006 - Az.: 13 U 191/05) hatte darüber zu entscheiden, welche Voraussetzungen an einen Wettbewerbsverband zu stellen sind, damit dieser Unternehmer im Internet wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen auf Unterlassung i…

Schließung einer Lohnsteuer-Beratungsstelle

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Leiter der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ist wegen der Schließung der Beratungsstelle nicht klagebefugt. Eine Anfechtungsklage ist, wenn dem Kläger die Klagebefugnis fehlt, auch dann als unzulässig abzuweisen, wenn…

BGH: Abmahn- und Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 27.01.2005 - Az.: I ZR 146/02) hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen ein Verband wettbewerbsrechtliche Verletzungen rechtlich verfolgen kann.Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG kann ein Verband derartige Rechtsverletzungen verfolg…

BGH: Sammelmitgliedschaft V - Zur Klagebefugnis eines Verbands bei, durch einen diesem beigetretenen Verband, vermittelten Wettbewerbern und zur erheblichen Zahl von Unternehmern i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Klagebefugnis eines Verbands nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.) setzt voraus, dass dieser die Interessen einer erheblichen Zahl von Unternehmern wahrnimmt, die auf demselben Markt tätig sind wie der Wettbewerber, gegen…

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