BGH kippt Klausel im Mietvertrag: Generelles Verbot von Sat-Schüsseln ist unwirksam

Nach einem Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16.05.2007) kann der Vermieter nicht generell die Anbringung von Parabolantennen verbieten. Komplett unwirksam sei eine Klausel im Mietvertrag, die die Anbringung dem Mieter ausnahmslos unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss untersagt.

Wie dpa berichtet, sehen die Karlsruher Richter in dieser Klausel einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Informationsfreiheit des Art 5 Abs. 1 Satz GG. So müsse es einem Ausländer möglich sein, seine Heimatprogramme zu empfangen. Der BGH hob hervor, dass dies nur gilt, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört werde.

Ein türkischer Mieter hatte in einer Wohnanlage in Berlin eine relativ große Schüssel auf seinen sichtgeschützen Balkon gestellt, um über das Kabelangebot hinaus Sender aus der Heimat empfangen zu können. Der Vermieter berief sich auch darauf, dass der Mietvertrag die …

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Themen: Bgh , Verbot , GG , Mietvertrag

Erschienen 16. Mai 2007 auf http://blog.juracity.de.

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