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BGH: Kinderzeit - Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.

am 01.11.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen,
die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen (insb. Art der Waren, ihr Verwendungszweck, ihre
Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder
einander ergänzende Waren). In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von
denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb
Berührungspunkte aufweisen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden
(BGH, Urteil vom 19.2.2004 - Az. I ZR 172/01, GRUR 2004, 594, 596 = WRP 2004, 909 -
Ferrari-Pferd; Urteil vom 30.3.2006 - Az. I ZR 96/03, GRUR 2006, 941 Tz. 13 = WRP 2006, 1235 - TOSCA BLU).
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2. Für die Beurteilung der Warenähnlichkeit ist bei der Klagemarke nur auf die Waren abzustellen,
für die die Marke Schutz genießt. Etwaige Übereinstimmungen im Erscheinungsbild etwa von
verwendeten Verpackungen lassen die Warenähnlichkeit unberührt.
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3. Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch
beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin
übernommen hat.
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4. Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits
besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.
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5. Die Eintragung einer Marke als durchgesetztes Zeichen hat nicht zur Folge, dass der Marke im
Verletzungsverfahren ein bestimmtes Maß an Kennzeichnungskraft beizumessen ist. Die Bindung des
Verletzungsrichters an die Eintragung der Marke hat nur zur Folge, dass er der Marke nicht jeglichen
Schutz versagen darf (BGH, Urteil vom 20.10.1999 - Az. I ZR 110/97, GRUR 2000, 608, 610 = WRP 2000, 529 - ARD 1).
Im Verletzungsverfahren hat das Gericht daher den Grad der Kennzeichnungskraft der Klagemarke selbständig zu
bestimmen. Dies gilt auch …

BGH: Kinder gegen Kinderzeit - Keine Markenrechtsverletzung - Zur Verkehrsdurchsetzung und Kennzeichnungskraft

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 94/04 Kinderzeit MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 Nunmehr liegt der Volltext dieser Entscheidung vor. Wir hatten bereits die Pressemitteilung zu dieser Entscheidung kurz kommentiert. Leitsätze: a) Die Beurteilung…

LG Köln: AIDU und AIDA - Der markenrechtliche Schutz ist begrenzt auf die Nutzung einer Kennzeichnung für Dienstleistungen, die infolge ihrer Ähnlichkeit zu den von der Marke erfassten Dienstleistung zu einer Verwechslungsgefahr führen können.

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BGH: Le Maître Chocolatier - Zum Schutz einer Pralinenform als dreidimensionale Marke (Pralinenform)

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BPat: Bildmarken nicht verwechslungsfähig

MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 290/04 hatte sich das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren mit der Verwechslungsfähigkeit zweier Bildmarken zu befassen. Der Eintragung der Bildmarke (Registernummer: 303 46 849) für Waren der Nizzaklas…

Verwechslungsgefahr bei Marken aus der Sicht der EU-Rechtsprechung

Rechtblog / Zwischen der Wort-Bildmarke „Julián Murúa Entrena“, welche den Familiennamen des Anmelders umfasst, und der älteren Wortmarke „MURÚA“, beide für Weine, besteht Verwechslungsgefahr. Nach ständiger Rechtsprechung liegt Verwechslungsgefah…

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwei Marken sind ähnlich, wenn sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (EuG Urteil vom 23. Oktober 2002 - Az. T 6/01, Slg. 2002, II 4335, Randnr.…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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