BGH kennt kein Pardon für Steuersünder

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt seine (harte) Linie gegen Steuerstraftäter: Wer Steuern in Millionenhöhe (also ab 1 Mio. aufwärts) hinterzieht, den erwartet Freiheitsstrafe ohne Bewährung. So kann man den Urteilsspruch des 1. Strafsenats vom 07.02.2012 Az.: 1 StR 525/11 zusammenfassen (Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2012 hier; vollständiges Urteil hier). Der Senat bestätigt damit seine bereits im Dezember 2008 mit der Entscheidung 1 StR 416/08 vorgegebene Linie in vollem Umfang. Im jetzt entschiedenen Fall hatte der Angeklagte ca. 1,1 Mio. Euro hinterzogen. Vor dem Hintergrund der strengen Strafzumessung gewinnt die Option einer straf…

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Themen: Bgh , Senat , Steuerhinterziehung , Strafrahmen Steuerhinterziehung

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://www.rechthaber.com.

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