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BGH: Keine Untersagung der Domains und E-Mails von city-post und Die Neue Post

am 08.06.2008 von http://www.jur-blog.de

Auch die geschütze Wort-Bild-Marke `POST´ berechtigt nicht zu einem Unterlassungsanspruch gegen andere Domains und E-Mail-Adressen. Das gilt auch dann, wenn die Beklagten selbst im gleichen Markt tätig sind, also Kurierdienste, einschließlich der Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen erbringen. Die vorbefassten Zivilrichter befanden, dass in einem Fall keine Verwechslungsgefahr vorliege und wiesen die eine Klage ab - die anderen Richter hatten der Klage stattgegeben. Der BGH stellte nun die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wieder her. Die Deutsche Post AG hat demnach keinen einklagbaren Anspruch auf die Einschränkung der Domainsnutzung bzw. die Mail-Versendung, trotz der bestehenden Marke.

Der BGH hat dabei auf § 23 Nr. 2 MarkenG verwiesen. Der beschreibende Charakter der Marke Post für Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen führe dazu, dass kein Unterlassungsanspruch bestehe.
§ 23 MarkenG [Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft]
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel

BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit …

Bundesgerichtshof : Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST - Verwendung des Zeichens POST kann eine privilegierte Nutzung nach § 23 Nr. 2 MarkenG darstellen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 05.06.2008 – Az. I ZR 108/05 und Az. I ZR 169/05; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 09.09.2004 – Az. 31 O 246/04; OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005 – Az. 6 U 196/04; LG Magdeburg, Urteil vom 20.01.2005 – Az. 7 O 2369/04 (061);…

Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat kürzlich in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" zu entscheiden. Die Klägerin ist die Deutsche Post AG, zu deren Gunsten die Marke "POST"…

BGH: Niederlage für Deutsche Post

MarkenBlog / Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke “POST” Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke “POST” zu entscheiden. Die Kläg…

BGH: Unternehmen dürfen „Post“ zur Beschreibung ihrer Dienstleistungen nutzen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach der Öffnung des Marktes für Postdienstleistungen hatten dort neu tätig gewordene Unternehmen immer dann ein Problem, wenn sie in ihrem Namen die Bezeichnung „Post“ verwendeten. Hintergrund dafür war, dass das Wort „Post“ zugunsten der De…

POST ist nicht gleich POST – die Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“

LBR-Blog / Wie einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, hat dieser am 05.06.2008 entschieden, dass die Deutsche Post AG aufgrund ihrer Marke „POST“ gegen zwei Postdienstleister – die „City PostKG“ und „Die Neue Post“ keinen…

Deutsche Post verliert Streit um die Marke “Post”

Recht Medial / Die Deutsche Post hat den Rechtsstreit um die Marke “Post” vor dem BGH verloren. Andere Unternehmen, die auf dem gleichen Gebiet wie die Post tätig sind, dürfen daher zukünftig den Wortbestandteil “Post” in ihrem Unternehme…

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