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BGH: Keine überspannten Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

am 17.12.2007 von JuracityBlog

Der BGH (Az.: VIII ZR 11/07) hatte zu entscheiden, welche Begründungsanforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 a BGB zu stellen sind. Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter eine Mieterhöhung unter Bezugnahme auf den Mietspiegel verlangt. Er hatte angegeben, in welches Feld die Wohnung …

Form des Mieterhöhungsverlangens

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine Mieterhöhung unter Verweis auf den Mietspiegel konnte bisweilen schwierig sein. Muss der Vermieter alle Gründe, die eine Einordnung in ein bestimmtes Tabellenfeld rechtfertigen, angeben ? Der BGH (BGH, Urteil vom 12.12.2007, Az. VIII ZR 11/07)…

Mieterhöhung nur unter Beifügung einer Kopie des Mietspiegels ?

Panorama / Ich sitze gerade an einem Mieterhöhungsschreiben. Nach § 558a BGB ist das Mieterhöhungsverlangen in Textform zu erklären und zu begründen. Zur Begründung kann u.a. auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden. In einer ähnlichen Sache hat der…

Übertriebene Mieterhöhung nur teilweise ungültig

Handakte WebLAWg / Zwar dürfen Vermieter die Miete nur bis zur Obergrenze der Spanne ortsüblicher Vergleichsmieten erhöhen. Doch auch dann, wenn ein Vermieter zunächst noch mehr verlangt, ist die Mieterhöhung nicht komplett ungültig. Der Mieter muss in diesem Fal…

Wie darf sich die Miete erhöhen, wenn die Wohnung größer ist als im Vertrag steht ?

recht verständlich / Dieser Frage musste sich jüngst der Bundesgerichtshof stellen. Das Urteil hierzu erging am 23. Mai diesen Jahres.Herr A und Frau B sind Vermieter und Mieterin einer Wohnung. In ihrem Mietvertrag war die Wohnungsgröße mit 121,49 qm angegeben. In Wi…

Gleiches mit Gleichem

Das interessiert doch wieder keine Sau... / Man kann unseren Gerichten ja einiges vorwerfen, aber manchmal paßts dann doch. Wie im nun vom BGH entschieden Fall zum Mieterhöhungsverlangen bei einer Wohnung die tatsächlich größer ist, als es vertraglich vereinbart ist. W…

Wann kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Rechtsanwalt News / Mietverhältnisse werden üblcherweise irgendwann dem allgemeinen Preisanstieg angepaßt und daher die Miete erhöht. Durch eine Mieterhöhung wird aber ein bestehender Vertrag geändert und insoweit in Rechte des Mieters, der…

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RA Michael Felser

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