BGH: Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Klausel

Karlsruhe (Reuters) - Ein Vermieter darf keine höhere Miete verlangen, wenn er wegen einer unwirksame Klausel im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen diese selber zahlen muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Vermieters aus Düsseldorf ab. Dieser wollte seinen Mieter per Gericht dazu zwingen, einer Mieterhöhung von 0,71 Euro pro Quadratmeter zuzustimmen. Im Mietvertrag stand eine unwirksame Klausel über Schönheitsreparaturen. (Az.: VIII ZR 181/07)

In dem konkreten Fall sollten Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag regelmäßig innerhalb bestimmter Fristen ausgeführt werden. Starre Fristen sind nach Rechtssprechung des BGH jedoch unwirksam. Der Vermieter hatte seinem Mieter deshalb eine Ersatzklausel angeboten, die dieser jedoch ablehnte. Daraufhin sollte der Mieter der Mieterhöhung zustimmen. Denn laut Gesetz ist der Vermieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist. Als der Mieter sich weigerte, klagte der Vermieter und bekam vor dem Amtsgericht Düsseldorf recht. Das Landgericht Düsseldorf wollte die Miete dagegen nur um 0,20 Cent pro Quadratmeter erhöht sehen. Auf die Revision beider Parteien hin, entschieden die Karlsruher Richter voll zugunsten der Mieter. Für die verlangte Mieterhöhung gebe es keine Rechtsgrundlage, urteilten sie. Der Vermieter trage das Risiko, dass die Regelungen in seinen Mietverträgen auch wirksam seien. Sei das jedoch nicht der Fall, könne er sich nicht durch höhere Miete entschädigen.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) stehen in mindestens drei Viertel aller Mietverträge unwirksame Schönheitsreparaturklauseln. Nach der Entscheidung des BGH müsse der Mieter in einem solchen Fall weder Änderungen des Mietvertrages noch Mieterhöhungen akzeptieren, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips.



Quelle: Reuters (9. Juli 2008)

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Themen: Bgh , Karlsruhe

Erschienen 9. Juli 2008 bei http://www.reuters.com.

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Kommentare zu "BGH: Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Klausel":

6. Dezember 2008 von Herbert Simmel — Sehr geehrte Leser,

Meinen Vermieter schert es einen Dreck was die Gesetzte schreiben.
Er setzte die Miete um rund 50,- Euro rauf.

Wie in Ihrem Bericht gut zu lesen, darf ein Vermieter keine Mieterhöhung durchführen, nur weil er die Schönheitsreparaturen selber zahlen muss.

Die LB-BW ist einer der größten Anbieter am Markt für Wohnungen.
Natürlich wurde nicht direkt geschrieben, sonder mit einem Preisindex/ Preisbindung. Also wie bei einer Lebensversicherung. Der INDEX steigt also steigt auch die Miete. In meinem Fall um satte 50,- Euro.

Die Index Anpassung würde jedes Jahr höher werden. Die Miete steigt jedes Jahr auf ein neues.

Da in den letzten 5 Jahren keine Steigung der Miete vorhanden war, wurde dies jetzt nachgeholt.

Für mich als Mieter ist dies der Dolchstoß. So eine hohe Miete kann ich nicht mehr begleichen.

Auch wie vom DMB gefordert mit Vorbehalt, würde heißen auf die nächsten Jahre gesehen alles zu Begleichen und hoffen das irgendwann einmal, aufgrund dieses Urteils, ich mein Geld zurückbekomme.

Wenn ich daran denke, das ich nach 3 Jahren noch immer auf eine Nebenkosten- Abrechnung warte, die falsch war, sehe ich schwarz.

Aufgrund dieser NK wurde ebenfalls die Miete erhöht. Zum Jahresende wenn wieder eine NK- Abrechnung fällig wird und diese im Plus ist, bekomme ich erst dann eine Gutschrift, wenn alles Beglichen ist.

Auf Anraten des DMB zahle ich 10,- Euro weniger wegen einer zu hohen NK- Abrechnung.

Doch das nützt nichts, da mein Vermieter erst dann eine Gutschrift überweist, wenn ich den Mietrückstand zugestimmt habe.

Da ich sehr sparsam bin und diese Gutschrift im schnitt 1000,- Euro beträgt, muss ich zustimmen da ich auf das Geld angewiesen bin.
Der Mietrückstand beträgt ca. 100,- Euro, welcher anfällt aufgrund der falschen NK.

Im übrigen wurde mir mit einem Mahnbescheid gedroht. Also eine Gerichtliche Androhung. Das würde heißen, ich bekomme eine Pfändung und der Fehlbetrag wird zwangsweise eingetrieben. Und es ist völlig Egal ob dies rechtens ist oder nicht.

Aufgrund der Staranwälte die einen Stundenlohn verlangen, als was ich in einem Monat verdiene, würde so ein Verfahren Jahre andauern. Vor dem Gesetz entscheidet der Geldbeutel und der Rechtsanwalt, der sein Gehalt verdienen will.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Simmel

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