BGH: Keine Gesamtstrafenbildung bei zwischen zwei Verurteilungen liegender Tat

Liegt eine abzuurteilende Tat zwischen zwei Verurteilungen, aus denen eine Gesamtstrafe zu bilden gewesen ist, kommt eine Gesamtstrafbildung aus der Strafe für die abzuurteilende Tat mit der Strafe aus der letzten Vorverurteilung nicht in Betracht. Dies hat der…

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Erschienen 14. Dezember 2004 auf http://www.jurabilis.de.

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