BGH: Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten
am 05.03.2008 von http://www.familienrecht-muenchen.info
BGH Entscheidung vom 5.3.2008 Az XII ZR 22/06. zur Frage inwiefern gezahlte Tilgungsraten für eine Immobilie des Unterhaltsschuldner einkommensmindernd berücksichtigt werden können.
BGH: Von dem Vorteil mietfreien Wohnens sind zwar grundsätzlich die infolge des Eigentumserwerbs entstandenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Der Tilgungsanteil der Kreditraten des Unterhaltsschuldners kann aber dann nicht mehr einkommensmindernd berücksichtigt werden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr von einer mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und anderenfalls eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten vorläge.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Bemessung eines Wohnvorteils des unterhaltspflichtigen Ehegatten und der Erwerbsobliegenheit eines getrennt lebenden Ehegatten zu befassen.
Die Parteien sind verheiratet; aus ihrer Ehe sind ein volljähriger Sohn und ein bei Trennung 17 Jahre alter Sohn hervorgegangen. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenendhauses mit einem Mietwert von 860 € und einer monatlichen Belastungen für Zins und Tilgung von 580 €. Im Dezember 2004 veräußerte die Klägerin ihren Miteigentumsanteil zum Preis von 75.000 € an den Beklagten. Ende Dezember 2004 trennten sich die Parteien.
Der Beklagte erzielt unterhaltsrelevante Nettoeinkünfte in Höhe von rund 3.250 € monatlich, dem das Oberlandesgericht einen Vorteil mietfreien Wohnens von zunächst rund 425 € und nach einer Umschuldung von rund 260 € hinzugerechnet hat. Die 50 Jahre alte Klägerin erzielt nach einer 15-jährigen “Familienpause” seit Anfang 2000 aus einer Teilzeittätigkeit (28 Stunden/wöchentlich) unterhaltsrelevante Einkünfte in Höhe von monatlich rund 950 €. Dem hat das Oberlandesgericht ein fiktives Erwerbseinkommen …
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