BGH: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
am 09.07.2008 von http://heimspielcolonia.wordpress.com
Der BGH hat heute (Urteil vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07) darüber entschieden, daß Vermieter nicht berechtigt sind, von ihrem Mieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Regelung zu Schönheitsreparaturen unwirksam ist:
Aus der Pressemitteilung des BGH vom 09.07.2008:
[...]
Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen; einen darüber hinausgehenden Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Er ließe sich auch nicht mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen System der Vergleichsmiete in Einklang bringen. Insoweit bilden die jeweiligen Marktverhältnisse den Maßstab für die Berechtigung einer Mieterhöhung. Der begehrte Zuschlag orientiert sich aber an den Kosten für die Vornahme der Schönheitsreparaturen. Mit der Anerkennung eines Zuschlags würde daher im nicht preisgebundenen Mietwohnraum ein Kostenelement zur Begründung einer Mieterhöhung ohne Rücksicht darauf herangezogen, ob diese Kosten …
BGH (VIII ZR 181/07) : Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
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Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
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BGH: Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
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Aufsatz Mietrecht: Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Recht und Alltag / Richter am Amtsgericht Ulf Börstinghaus äußert sich in einem interessanten Aufsatz zum Thema „Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel“. Er setzt sich dabei mit den jüngsten Entscheidungen der Amtsgerichte (AG) Bretten (Urtei…
Zuschlag auf Vergleichsmiete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Handakte WebLAWg / In den letzten Jahren hat der BGH eine Reihe von AGB-Klauseln für unwirksam erklärt, mit denen der Vermieter die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzt. Unwirksam sind etwa Schlussrenovierungsklauseln, Klauseln mit starren Fristenplänen o…
BGH: Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Klausel
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BGH: Alles wird teurer - auch die Kaltmiete bei gleichbleibender Vergleichsmiete
recht verständlich / Ein jedes Ding hat seinen Preis. Das gilt auch für die Mieten. Die Explosion der Wohnkosten, die überdurchschnittlich gestiegen sind, hatte in der jüngeren Vergangenheit aber mit den gestiegenen Energiepreisen zu tun. Es ist auch nicht weiter verw…
