BGH: kein Entgeltanspruch des Verbindungsnetzbetreibers / Plattformbetreibers

Der Bundesgerichtshof (Az.: III Zr 3/05) hat am 28.07.2005 entschieden, dass

a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag ber die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.

b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.

Hintergrund der Klage war, dass der Inhaber eines Telefonanschlusses der Firma X eine Mehrwertdienstnummer gewählt hatte.

Dabei hat der Mehrwertdiensteanbieter einen Anspruch auf Entgelt. Der Verbindungsnetzbetrieber hingegen, der gleichzeitig der Plattformbetrieber war hat keinen Anspruch auf Entgelt vom Mehrwertdienstenutzer. Zwischen diesen Parteien ist kein Vertrag geschlossen worden auf Grundla…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links


Erschienen 21. August 2005 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Entgeltanspruch von TK-Anbietern

advobLAWg | 19. August 2005 — Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem P…

Zahlungspflicht bei 0900-Nummern

Blickpunkt Recht & Steuern | 18. August 2005 — Von einem Telefonanschluß werden 0190- oder 0900-Nummer angerufen und dabei nicht unerhebliche Kosten verursacht. Wer kann dies…

BGH: Vertragsverhältnisse bei Mehrwertdiensten

Anwaltskanzlei von Olnhausen | 19. August 2005 — Mit Urteil vom 28.7.2005 hat der BGH dazu Stellung genommen, welche Vertragsverhältnisse bei der Nutzung eines Mehrwertdienstes…

BGH: Vertragsverhältnisse bei Anwahl von TK-Mehrwertdiensten

LAWgical | 23. November 2005 — Der Bundesgerichtshof hat in dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20.10.2005 in dem Verfahren III ZR 37/05 nun definiert…

BGH zur Herausgabe von Domainnamen (Az.: I ZR 187/10 – gewinn.de)

muepe.de | weblog peter müller | 17. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 18.02.2012 entschieden, dass ein vormaliger Domaininhaber gegen einen Dritten, d…

BGH: Haftung nach Stellvertretungsrechts für Erklärungen Dritter unter unbefugter Verwendung eines eBay-Mitgliedskontos

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 11. Mai 2011 — BGH Urteil vom 11.05.2011 VIII ZR 289/09 Der BGH hat entscheiden, dass der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos vertraglich nur nach…

AG Bielefeld Urteil 30.06.2009: AG Bielefeld: Nutzer eines Internet-By-Call-Angebots muss sich vor Einwahl über den aktuellen Tarif informieren

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 9. Juli 2009 — AG Bielefeld Urteil vom 30.06.2009 42 C 1005/07 Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sich der Nutzer eines Internet-By-Call-Ange…

AG Gummersbach: Kein Vertrag bei versteckter Gebührenpflicht

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. April 2009 — AG Gummersbach, Urteil vom 30.03.2009, Az. 10 C 221/08 §§ 307, 611 BGB Das AG Gummersbach hat in dieser Entscheidung kurz u…

BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug auch wenn am neuen Ort kein DSL-Anschluss verfügbar ist

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 11. November 2010 — BGH Urteil vom 11.11.2010 III ZR 57/10 DSL-Anschluss Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses seinen Vertra…

VIII ZR 289/09: BGH: Kein Kaufvertrag mit eBay-Account Inhabers bei Missbrauch

hb-law.de | 11. Mai 2011 — Der BGH hat mit Urteil vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 289/09 entschieden, dass grundsätzlich auch bei Internet-Geschäften - wie z.B…

Mehrwertdienst - Wikipedia