BGH: Kein Anspruch auf Unterlassung im Nachspiel zum Fall Esra
am 14.06.2008 von http://www.jur-blog.de
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2008 - VI ZR 252/07 - Aufgrund einer Teilaufhebung und Zurückverweisung im Fall ´Esra´ durch das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut zu entscheiden. Nach dem Entscheid des BVerfG war es unzulässig, dass Schilderungen aus dem Privat- und Intimleben eines anderen Menschen derart dargestellt werden, dass diese identifiziet werden können. Dies rechtfertige einen Unterlassungsanspruch gegen eine Buchveröffentlichung und sei auch durch die dem Autor zustehenden Kunstfreiheit nicht mehr getragen. Wenn aber die Verfremdung der Person weit genug gehe, so sei der Kunstfreiheit der Vorrang zu geben. Hinsichtlich der Mutter - der Figur Lale - war der Sache und der Anspruch auf Unterlassung wegen stärkerer Verfremdung daher zurückverwiesen worden.
Der BGH hat nun entsprechend den Vorgaben des BVerfG auf Abweisung des Unterlassungsanspruchs der Mutter erkannt.
In der Praxis wird diese Entscheidung zu erheblichen inhaltichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Die Idee der Verfasser des Grundgesetzes - ´Eine Zensur findet nicht statt.´ wird in der Praxis durch die Vielzahl der widerstreitenden privaten Interessen unterlaufen, bei denen der Staat in Form der Gerichte dann doch entscheiden muss. Angesichts des Einflusses der Medien ein Teil der Entwicklung zur Multi-Media-Gesellschaft.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
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