BGH: Kein Kaufvertrag mit eBay-Account Inhabers bei Missbrauch

Der BGH hat mit Urteil vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 289/09 entschieden, dass grundsätzlich auch bei Internet-Geschäften - wie z.B. eBay - die Regeln des Stellvertretungsrechts anwenbar seien. Dies vor allem dann, wenn durch die Nutzung eines fremden Namens (hier eBay-Accounts) beim Geschäftspartner der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Accountinhaber ein Geschäft abgeschlossen werden. Der Accountinhaber wird durch die Erklärung eines anderen, welcher seinen Account missbräuchlich nutzt, jedoch nur dann verpflichtet, wenn die angeblich von ihm abgegebene Erklärung in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen und vom Accountinhbaer nachträglich genehmigt werden. Gleiches soll gelten, wenn die Grundsätze übder die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht greifen.Allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos habe jedoch noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen müsse. Eine Zurechnung fremder Erklärungen an d…

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Themen: Ebay , Bgh , Kaufvertrag , Missbrauch , Frontpage , VIII ZR 289/09
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 11. Mai 2011 auf http://www.hb-law.de.

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