BGH: Katalogangaben dürfen unverbindlich sein

BGH, Urteil vom 04.02.2009, Az. VIII ZR 32/08 §§ 3, 5 UWG

Der BGH hat mit diesem Urteil eine Entscheidung des OLG Hamm bestätigt, wonach die Erklärung, Angaben in einem Printkatalog seien unverbindlich, nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OLG Hamm). Streitgegenständlich war die Formulierung eines Mobilfunkanbieters: “Alle Preise inkl. MwSt! Solange der Vorrat reicht! Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich.” Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung die geltende Rechtslage, wonach Katalogangaben wie ein Angebot in der Schaufensterauslage oder in einer Tageszeitung kein verbindliches Angebot darstellen, sondern lediglich eine Aufforderung an den Betrachter, selbst ein Angebot abzugeben. Anders zu beruteilen ist die Rechtslage nur in Ausnahmefällen, etwa auf …

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Themen: Ebay , Urteil , Bgh , Irrtum , Bundesgerichtshof , Agb , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Wettbewerbswidrig , Änderungen , Olg Hamm , Prospekt , Allgemeine Geschäftsbedingungen , Abbildungen , AD , ähnlich , Invitatio , Irrtümer , Katalog , Offerendum , Prospekthinweise , Vorbehalten
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 9. Februar 2009 auf http://damm-legal.de.

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