BGH: INTERCONNECT/T-InterConnect - Ein Bestandteil, der in einem zusammengesetzten Zeichen neben einem Stammbestandteil die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnen

1. Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen. 2. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - Az. I ZB 40/03 - coccodrillo; BGHZ 167, 322 Tz. 16 - Malteserkreuz). 3. Der Verkehr orientiert sich bei einer komplexen Wort-/Bildmarke erfahrungsgemäß an dem Wortbestandteil, wenn (so vorliegend) der Bildbestandteil keine ins Gewicht fallende grafische Gestaltung aufweist (vgl. BGHZ 167, 322 Tz. 30 - Malteserkreuz). Ein rein beschreibende Wortbestandteil (hier: "Ges. für Datenkommunikation mbH") hat gleichfalls keine Kennzeichnungskraft. 4. Handelt es sich bei dem allein kennzeichnende Bestandteil eines Zeichens (hier: "INTERCONNECT") um ein in der deutschen Sprache nicht vorhandenes Fantasie- und Kunstwort, das einen eigenschöpferischen Gehalt besitzt, kann trotz beschreibender Anlehnung (hier: an Netzdienstleistungen; "Inter" für "zwischen" oder als abkürzende Anspielung auf "international" sowie "Connect" für "Verbindung/verbinden") jedenfalls geringe originäre Kennzeichnungskraft vorliegen. Eine rein beschreibende Angabe ohne Kennzeichnungskraft liegt dann nicht vor, sondern nur ein beschreibender Anklang, aus dem der Verkehr keine klare, umfassende und erschöpfende Zuordnung etwa zu den konkreten Dienstleistungen herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.1996 - Az. I ZR 149/94). 5. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen. Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können, den das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorruft (vgl. EuGH, Urteil vom 6.10.2005 - Az. C 120/04, Slg. 2005, I-8551 - THOMSON LIFE; EuGH, Urteil vom 12.o6.2007 - C-334/05 P - HABM/Shaker (Limoncello); BGHZ 167, 322 Tz. 18 - Malteserkreuz). 6. Der Verkehr erblickt in einem neben dem erkennbaren Unternehmens- und Serienkennzeichen (hier: "T") vorhandenen Bestandt…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 12. Februar 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Marken T-interconnect: BGH: Verwechslungsgefahr zwischen INTERCONNECT und T-InterConnect

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 18. Dezember 2007 — BGH, Urteil vom 28.06.2007 -I ZR 132/04 MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 INTERCONNECT/T-InterConnect Der BGH hat entschieden, dass zwisch…

PantoHEXAL: BGH: Pantohexal

MarkenBlog | 13. November 2008 — Pantohexal MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 73 Abs. 1 a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen A…

BGH: OFFROAD - Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann vorliegen, wenn der mit einer fremden Marke übereinstimmende Bestan…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. Juni 2010 — 1. Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann vorliegen, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil ident…

“Malteserkreuz”

Handakte WebLAWg | 16. September 2006 — Behält der mit der älteren Marke identische oder ähnliche Bildbestandteil einer aus einem Wort- und einem Bildbestandteil beste…

BGH: Zusammengesetzte Zeichen – „MIXI“ hat keine selbstständig kennzeichnende Stellung in „KOHLERMIXI“

Dr. Graf | 4. Oktober 2010 — Rechtsnormen: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 26 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG Der BGH hat mit Urteil vom 19.11.2009 (Az. I ZR 142/07) ent…

BGH, I ZR 44/07 – OFFROAD: Keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

ipweblog.de | 15. Juni 2010 — BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 – I ZR 44/07 – OFFROAD Amtliche Leitsätze: a) Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne k…

Zusammengesetzte Marken

Rechtslupe | 21. Juni 2010 — Bei einem zu einem Wort zusammengesetzten Zeichen (hier: KOHLERMIXI) misst der Verkehr den einzelnen Wortbestandteilen (hier: K…

BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen MIXI und KOHLERMIXI

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 19. August 2010 — Bei einer Wortmarke, die sich aus zwei Wortbestandteilen zusammensetzt, wird den jeweiligen Bestandteilen grundsätzlich keine …

BGH: Kinderzeit - Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Bek…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. November 2007 — 1. Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den War…

EuG: FOCUS v.s. MICRO FOCUS - Die Unterschiede zwischen der Bildmarke Micro Focus und der Wortmarke Focus reichen nicht aus, um di…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 10. Juni 2007 — 1. Zwei Marken sind ähnlich, wenn sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekt…