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BGH: In eigener Sache... - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.

am 07.02.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts
(hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.


2. Zwar gehören zu den bei einer Schädigung gemäß §§ 823 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Herstellungskosten regelmäßig
die Kosten der Rechtsverfolgung, so dass auch die Kosten eines Rechtsanwalts erstattungsfähig sein können. Ein Schädiger hat
nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis
(hier: unerbetener Werbeanruf) adäquat verursachten Anwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgeblichen
Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation (so genannte subjektbezogene Schadensbetrachtung; vgl. BGHZ
66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5; 163, 362, 365; Urteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381)
zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGHZ 127, 348, 350 f.; Urteile vom 10. Januar 2006 -
VI ZR 43/05 - VersR 2006, 521, 522, jeweils m.w.N.).


3. Im Wettbewerbsrecht ist die Beauftragung eines Anwalts für Abmahnungen - sowohl unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung
ohne Auftrag als auch unter schadensersatzrechtlichem Blickwinkel - nicht erforderlich, wenn bei typischen, unschwer zu
verfolgenden Wettbewerbsverstößen der Abmahnende über hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
verfügt (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03 - NJW 2004, 2448 Selbstauftrag).


4. Vergleichbare Grundsätze gelten auch außerhalb des Wettbewerbsrechts. Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall die
Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht
des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne weiteres …

BGH: Alter Unterlassungsanspruch trotz Wettbewerbs-Reform wirksam

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 06.04.2006 - Az.: I ZR 161/05: PDF) hatte darüber zu entscheiden, ob ein alter, wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch dadurch unwirksam ist, dass inzwischen eine Gesetzesreform (hier: Reform des Wettbewerbsrechts) eingetre…

BGH: Keine Anwaltskosten bei Routine-Spam

Kanzlei Kremer / Wird ein Anwalt tätig, will er für seine Arbeit auch Geld sehen. Das gilt selbst dann, wenn der Anwalt sich selbst vertritt – etwa, nachdem er mit ungewollter Werbung per E-Mail, Fax oder am Telefon belästigt worden ist. Deshalb durfte der BGH j…

Ersatz von Anwaltskosten bei Unfallregulierung zweifelhaft?

RA J. Melchior, Wismar / Dass Unfallgeschädigte sich bei der Schadensregulierung in aller Regel anwaltlicher Hilfe bedienen dürfen und auch Erstattung der entsprechenden Kosten verlangen können, konnte bisher als gesicherter Standard gelten. Nun lässt ei…

Brandenburgisches OLG: Zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch einschlägig tätige Fachverbände und zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Abschlussschreibens im einstweiligen Verfügung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll, eröffnet die Erstattung von Rechts…

Materiellrechtliche Kostenerstattung

Handakte WebLAWg / Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten…

BGH zur Erstattung der Abmahnkosten des selbstbeauftragten Anwalts

LBR-Blog / Ein Anwalt, der außerhalb des Wettbewerbsrechts in rechtlich unzweifelhaften Fällen eine Abmahnung ausspricht und über die nötige eigene Sachkunde verfügt, kann die dadurch entstandenen Kosten nach einem neuen Urteil des BGH (VI ZR 175/05) nicht…

“In eigener Sache…”

Handakte WebLAWg / Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann. (…) Leitsatz 1 ist der Leitsatz des Gerichts. Das Gericht bem…

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