BGH: ICON - Eine Nachahmung setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. Eine generelle, wettbewerbsrechtliche Pflic
am 03.11.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn
das Produkt von wettbewerblicher Eigenart und besondere Umstände hinzutreten, die eine
Nachahmung unlauter erscheinen lassen. An diese besonderen Umstände sind geringere Anforderungen zu
stellen, je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind
BGH, Urteil vom 21.09.2006 - Az. I ZR 270/03, WRP 2007, 313 - Stufenleitern; BGH, Urteil vom 24.04.2007 - Az. I ZR 104/04, WRP
2007, 1455 - Gartenliege).
2. Wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Produkts geeignet sind,
die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, Urteil vom
24.04.2007 - Az. I ZR 104/04 - Gartenliege). Hierbei kann auch die Kombination bestimmter Gestaltungsmerkmale geeignet sein,
einem Erzeugnis gegenüber vergleichbaren Modellen der Konkurrenz ein individuelles Erscheinungsbild zu verleihen und so
auf dessen betriebliche Herkunft hinzuweisen. Auch eine als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungsmerkmale kann eine
wettbewerbliche Eigenart begründen.
3. Eine Nachahmung i.S. des § 4 Nr. 9 lit. a UWG setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der
Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um …
OLG Köln: puristisch, anmutend, (wettbewerblich) eigenartig - der iPod - Eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung kann vorliegen, wenn der Nachahmer den mit der bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel einsetzt un
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Nachahmung eines fremden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein und einen Anspruch des Mitbewerbers aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz begründen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfüg…
BGH: Wann liegt eine wettbewerbswidrige Nachahmung vor?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH hatte zu klären, wann eine wettbewerbswidrige Nachahmung vorliegt und hat entschieden (Urt. v. 26.06.2008 - Az.: I ZR 170/05):Eine Nachahmung (...) setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das V…
Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz vor Nachahmungen - BGH, Urteil v. 11.01.2007 - I ZR 198/ 04
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das Produkt von „wettbewerblicher Eigenart“ ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. Solche Abwehransprüche gegen Nacha…
BGH: Ein Ausnahmefall - Zum ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts. (Handtaschen)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können bestehen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herk…
BGH: Ein Ausnahmefall - Zum ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts. (Handtaschen)
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Hanseatisches OLG: Einfach mal abhängen - Auch ein Erzeugnis, bei dessen Gestaltung auf freie Einzelemente zurückgegriffen wird, kann wettbewerbliche Eigenart besitzen, wenn die Gestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind den Verkehr auf
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG dienen im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu erhalten (B…
