BGH, I ZR 44/07 – OFFROAD: Keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 – I ZR 44/07 – OFFROAD Amtliche Leitsätze: a) Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann vorliegen, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in ein zusammengesetztes Zeichen aufgenommen wird, in dem er neben einem Serienzeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält. b) Einem Bestandteil eines zur Kennzeichnung einer Zeitschrift verwendeten Zeichens kommt eine solche selbstständig kennzeichnende Stellung nicht zu, wenn ihm – wie dem Bestandteil “automobil” – von Haus aus jegliche Unterscheidungskraft und somit auch die Eignung fehlt, als ein auf die Herkunft der so bezeichneten Zeitschriften aus einem bestimmten Unternehmen hin-weisender…

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Themen: Marke
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 15. Juni 2010 auf http://www.ipweblog.de.

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Urteil des I. Zivilsenats vom 2.12.2009 - I ZR 44/07 -
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