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BGH, I ZR 227/05: Namensklau im Internet

am 07.10.2008 von http://www.ipweblog.de

BGH, I ZR 227/05, Entscheidung vom 10.04.2008 - Namensklau im InternetPressemitteilung
Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrecht nach den Grundsätzen der Entscheidung “Internet-Versteigerung I” (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern. Da der Gläubiger regelmäßig über entsprechende Kenntnisse nicht verfügt, …

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BGH: Namensklau im Internet - Dem als Störer in Anspruch genommenen Betreiber einer Internet-Auktionsplattform obliegt es regelmäßig im Rahmen einer sekundären Darlegungslast vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er nach Kenntnis klarer Rechtsver

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrecht nach den Grundsätzen der Entscheidung Internet-Versteigerung I (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grun…

Bundesgerichtshof : Namens- und Identitätsmissbrauch - Zur Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 10..04.2008 - Az. I ZR 227/05 <b>Zur Sache</b> <br><br> Der unter anderem für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 10.04.2008 zu entscheiden, unter welc…

BGH: Internetversteigerung III - Zur (Störer-) Haftung eines Internet-Auktionshauses (hier: eBay) für Markenrechtsverletzungen und zur Darlegungs- und Beweislastverteilung zwischen Markeninhaber und Betreiber einer Internet-Plattform.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ist zur Beschränkung des zu weit gefassten Unterlassungsantrags auf die darin enthaltene konkrete Verletzungsform eine Umformulierung des Verbotsantrags notwendig, kann ein entsprechender Hilfsantrag noch in der Revisionsinstanz gestellt werden…

Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung zum BGH-Urteil vom 10.April 08 - Az.: I ZR 227/051. Der u.a. für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus a…

LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als Störer für derartige Rechtsverletzunge…

BGH Internet-Versteigerung: Ring frei für Runde drei

Telemedicus / Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Haftung von Auktionsplattformen im Internet bestätigt: Der Betreiber haftet als Störer für Markenrechtsverletzungen Dritter. Hintergrund war - wieder einmal - der Streit zwischen dem Uhrenhersteller ROLEX…

BGH: Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann wenn auf seiner Plattform Namensrechte verlet…

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