BGH, I ZR 214/07 – Roter Briefkasten: Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 214/07 – Roter Briefkasten:

Aus der Pressemitteilung:

Die Deutsche Post AG kann grundsätzlich nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen Filialen oder Briefkästen auch Briefkästen ihrer Wettbewerber aufgestellt werden.

Nach Aufhebung oder Lockerung eines Monopols kommt dem Interesse neu hinzutretender Wettbewerber des bisherigen Monopolisten, ihre Leistung angemessen anbieten zu können, bei der gebotenen Interessenabwägung maßgebliches Gewicht zu. Dabei besteht gerade auch ein legiti…

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Themen: Deutsche Post AG , Deutsche Post , Konkurrenz , Roter
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 18. Mai 2010 auf http://www.ipweblog.de.

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