BGH, I ZR 182/08 – Brillenversorgung II: unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit

BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 – I ZR 182/08 – Brillenversorgung II

Amtlicher Leitsatz:

Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.

Aus der Urteilsbegründung:

Haben Marktteilnehmer bei ihren geschäftlichen Entscheidungen (auch) die Interessen Dri…

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Erschienen 30. Juli 2010 auf http://www.ipweblog.de.

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Urteil des I. Zivilsenats vom 24.6.2010 - I ZR 182/08 -