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BGH - I ZR 18/05: TUC-Salzcracker

am 16.04.2008 von http://www.ipweblog.de

BGH, Urt. v. 25. Oktober 2007 - I ZR 18/05 - TUC-SalzcrackerLeitsatz:
Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinreichende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung …

BGH: TUC-Salzcracker

MarkenBlog / I ZR 18/05 MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungs-kräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich m…

BGH - I ZR 162/04 - AKZENTA: zur rechtserhaltenden Benutzung einer Dienstleistungsmarke

ipweblog.de / BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 162/04 - AKZENTA Leitsätze: MarkenG § 26 Abs. 1 Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der…

Malteserkreuz: BGH bezüglich “Thomson Life”

ipweblog.de / Malteserkreuz: Einem Bestandteil einer zusammengesetzten Marke kann auch dann eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommen, wenn der Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke von einem anderen Bestandteil dominiert oder geprägt wird. [->Zeich…

BGH: Le Maître Chocolatier - Zum Schutz einer Pralinenform als dreidimensionale Marke (Pralinenform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware (hier: Praline) markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher die Gestaltung der Ware als solcher wahrnehmen. Eine marken…

BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren, dass sie es…

BGH I ZB 36/04 und BGH I ZB 37/04: Zum Freihaltebedürfnis an Produktformen

ipweblog.de / Erläuterungen zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (nicht widerlegbares Freihaltebedürfnis an Produktformen) finden sich in BGH I ZB 36/04 und BGH I ZB 37/04 - Fronthaube. Leitsätze: a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 A…

BGH : bodo Blue Night - Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Mar…

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