BGH, I ZR 166/05 - St. Gottfried - Urheberrechtlicher Schutz der Gestaltung eines Kircheninnenraums
am 15.09.2008 von http://www.ipweblog.de
BGH, Entscheidung vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; §§ 14, 39
Genießt die Gestaltung eines Kircheninnenraums als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz, hängt die Zulässigkeit in die Bausubstanz eingreifender Umgestaltungen von einer Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits ab.
Ist dem Architekten als Gestalter eines Kircheninnenraums bewusst, dass die Kirchengemeinde als Eigentümerin das Gotteshaus für ihre Gottesdienste nutzen möchte, ist dieser Umstand bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen; der Architekt muss dann damit rechnen, dass sich wandelnde Überzeugungen hinsichtlich der Gestaltung des Gottesdienstes das Bedürfnis nach einer entsprechenden Umgestaltung des Kircheninnenraums entstehen lassen.
Für die Beurteilung, ob und inwieweit liturgische …
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