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BGH (I ZR 143/04 ) zu Preisangaben im Internetversandhandel

am 04.10.2007 von Recht für Verbraucher

BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel



Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I.
Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung
dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der
Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den
Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.



Nach der Preisangabenverordnung ist ein Versandhändler dazu
verpflichtet, zusätzlich zum Endpreis der Ware anzugeben, dass die geforderten
Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten
anfallen. Er ist außerdem verpflichtet, diese Angaben dem Angebot oder der
Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder
sonst gut wahrnehmbar zu machen.



In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein
Handelsunternehmen seinen Internetauftritt so gestaltet, dass die Angaben zur
Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten weder auf der ersten sich
öffnenden Internetseite mit der Abbildung und Beschreibung der beworbenen
Produkte noch auf einer anderen Seite mit näheren Angaben zu den jeweiligen
Produkten zu finden waren, sondern nur unter den Menüpunkten "Allgemeine
Geschäftsbedingungen" und "Service" sowie nach dem Einlegen der
Ware in den virtuellen Warenkorb. Wollte ein Internetnutzer sich vor Einleitung
des Bestellvorgangs über die von der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen
Angaben informieren, musste er von sich aus die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Angaben unter "Service" durchsuchen.
Ein Wettbewerber hatte dies beanstandet und das Handelsunternehmen auf
Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Landgericht und Oberlandesgericht
Hamburg hatten der Klage mit der Begründung stattgegeben, die Angaben zur
Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten müssten auf derselben
Internetseite wie der Preis unmittelbar bei der Abbildung oder Beschreibung der
angebotenen Waren stehen.



Der Bundesgerichtshof hat zwar bestätigt, dass der
beanstandete Internetauftritt des beklagten Versandhändlers den gesetzlichen
Anforderungen nicht entsprach. Er hat jedoch der Auffassung der Vorinstanzen
widersprochen, …

PM-Team GmbH Weblog: BGH lockert Regelung zu Preisangaben in Webshops am 09.10.2007 um 16:55 Uhr:

"Der Bundesgerichtshof hat am 4.10.2007 zwei ausstehende Entscheidungen getroffen, welche nun die Regelungen für die Preisangaben in Webshops gelockert haben."
Trackback: http://www.pm-team-gmbh.com/weblog/2007/10/09/bgh-lockert-regelung-zu-preisangaben-in-webshops/

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