BGH, I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens : Störerhaftung des WLAN-Anschlussinhabers

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens

Amtliche Leitsätze:

Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

Der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses ist adäquat kausal für Urheb…

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Themen: Wlan

Erschienen 8. Juni 2010 auf http://www.ipweblog.de.

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