BGH: Bei der Höhe einer nach “Hamburger Brauch” zu bestimmenden Vertragsstrafe ist ein in gleicher Sache verhängtes Ordnungsgeld “anzurechnen”

BGH, Urteil vom 17.09.2011, Az. I ZR 217/07 § 147 Abs. 2 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 890 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld gemäß § 890 ZPO wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung und eine Vertragsstrafe, die vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzen ist (teilw. “Hamburger Brauch”) nicht kumulativ…

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Themen: Urteil , Bgh , Bgb , Ordnungsgeld , Anrechnung , Vertragsstrafe , Bundesgerichtshof , Urteile & Beschlüsse , Anzurechnen
Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Erschienen 29. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.

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