BGH: Hinweis auf Wertersatz in Widerrufsbelehrung ohne Ausnahme der “bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme” kann unwirksam sein
BGH, vom 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/08§ 357 Abs. 1 und
3 BGB
Der BGH hat in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage erklärt, dass die (stillschweigende) Einforderung von Wertersatz auch für die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme unzulässig sein kann. Dem Verfahren lag folgende Klausel zu Grunde: “Bei einer Verschlechterung der
Ware kann verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre, zurückzuführen ist“. Diese Klausel hielt der BGH für unwirksam.
Zwar erfordere das Gesetz keine umfassende, alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen berücksichtigende Belehrung über die bei
einer Ausübung des Rückgaberechts eintretenden Rechtsfolgen. Die Belehrung müsse aber einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357
Abs. 1 und 3 BGB enthalten. Das sei hier nicht der Fall. Nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB habe der Verbraucher im Fall der Ausübung eines
Rückgaberechts Wertersatz auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu
leisten, dies aber nur dann, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit
hingewiesen worden sei, sie zu vermeiden. Wenn die Erteilung eines den Voraussetzungen des § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB genügenden
Hinweises bei Vertragsschlüssen über eBay von vornherein ausgeschlossen ist, weil der Vertrag zustande kommt, ohne dass der
erforderliche Hinweis spätestens bei Vertragsschluss in Textform erteilt werden könne, sei die Klausel irreführend, weil sie keinen
Hinweis darauf enthalte, dass für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein
Wertersatz zu leisten ist. Selbst wenn die Beklagte…
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