BGH: Der Hinweis "a la Cartier" für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist unlautere vergleichende Werbung.

BGH Urteil vom 04.12.2008 I ZR 3/06 MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 4; BGB § 823 Abs. 1 Ag, § 826 Gd Ohrclips Leitsätze des BGH: a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen. b) Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung. c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend herangezogen werden, w…

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Themen: Ebay , Privatperson , Abmahnungswelle , Wettbewerbswidrig , Markengesetz , Gewerblich , Olg Frankfurt , Vergleichende Werbung , Unternehmer , Cartier , Schmuck , Werbung , A LA , Abmahmung , Geschäftsverkehr , Ohrclips , Privatauktion , Verkaufsplattform , Wie
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 25. Juni 2009 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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