BGH zum Handel mit Markenparfümimitaten
Der I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als eine unlautere vergleichende Werbung
nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich
Assoziationen an die Originale geweckt werden.
Die Beklagten bieten im Internet unter der Marke "Creation Lamis" niedrigpreisige Parfüms an, deren demjenigen bestimmter teurerer Markenparfüms ähnelt. Dabei hatten sie zunächst Bestelllisten
verwendet, in denen den Imitaten jeweils ein teureres Markenprodukt gegenüber-gestellt wurde. Seit mehreren Jahren benutzen sie
derartige Bestelllisten aber nicht mehr. Die Klägerin, die hochpreisige Parfüms bekannter vertreibt, hält das Angebot, die Werbung und den Vertrieb der Parfümimitate für
wettbewerbswidrig, weil sie als Nachahmung der Originale zu erkennen seien.
Soweit den Beklagten der Handel mit den Imitaten auch ohne Benutzung von Vergleichslisten untersagt werden soll, ist die Klage in den
Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der BGH hat das Berufungsurteil jetzt aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht
zurückverwiesen (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2011 - I ZR 157/09 - Creation Lamis).
Das des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG richtet sich - so der BGH
- nicht dagegen, ein Originalprodukt nachzuahmen. Für eine nach dieser Bestimmung unlautere vergleichende Werbung genügt es deshalb
nicht, dass das Originalprodukt aufgrund der Aufmachung und Bezeichnung der Imitate lediglich erkennbar wird und mit der Werbung
entsprechende Assoziationen geweckt werden. Verboten sei vielmehr eine deutliche Imitationsbehauptung, aus der - ohne
Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände - hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als Imitation des
Originalprodukts beworben wird.
Für die Frage, ob eine klare und deutliche Imitationsbehauptung vorliegt, hatte das KG Berlin in der Berufungsinstanz allein auf die
Sicht der Endverbraucher abgestellt und die Frage insoweit im Streitfall verneint. Die zugrunde liegenden Feststellungen hat das
Berufungsgericht - so der BGH - rechtsfehlerfrei getroffen. Das Berufungsurteil hab…
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