BGH Grundsatzurteil zum Betreuungsunterhalt vom 18.03.09
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.
1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.
Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.
Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
2. Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.
Nach § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.
Mit der Einführung des "Basisunterhalts" hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende Elternteil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen. Erzielt er gleichwohl e…
» Vollständiger ArtikelThemen: Unterhalt , Bgh , Bgb , Amtsgericht , Die Zeit , Berufungsgericht Familiensachen
Erschienen 18. März 2009 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.
Bundesgerichtshof: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
fachanwaltsliste.de | 17. April 2009 — Urteil vom 18. März 2009 - XII ZR 74/08 AG Berlin-Pankow/Weißensee – 20 F 5145/06 – Entscheidung vom 29. August 2007 KG Ber…
Bundesgerichtshof: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
fachanwaltsliste.de | 17. April 2009 — Urteil vom 18. März 2009 – XII ZR 74/08 AG Berlin-Pankow/Weißensee – 20 F 5145/06 – Entscheidung vom 29. August 2007 KG Ber…
Neue Rechtsprechung Unterhalt: Neue Rechtsprechung: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Juni 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1.1.2008 geänderten Anspruch auf …
Bgh Betreuungsunterhalt 2009: BGH-Entscheidung zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
News Blog Rechtsanwältin Berger | 18. März 2009 — Der unter anderem für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erstmals mit Rechtsfragen im Zu…
Nachehelicher Unterhalt 2009: Nachehelicher Unterhalt
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 19. März 2009 — Per 01.01.2008 wurde das Unteraltsrecht geändert, der nacheheliche Ehegattenunterhalt begrenzt und der strikte Vorrang der Se…
BGH: Dauer des Betreuungsunterhalts
Rechtsanwalt News | 18. März 2009 — Der BGH hat mit Urteil vom 18. März 2009, Az: XII ZR 74/08 zu der Frage Stellung genommen wie lange wegen der Betreuung von K…
Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach der Unterhaltsreform
Rechtslupe | 19. März 2009 — Zum Jahresbeginn 2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten und damit auch neue Regeln für den Unterhalt, den geschiedene …
BGH: Alleinerziehende müssen früher wieder arbeiten
BERLIN BLAWG | 19. März 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 18. März 2009 – AZ: VIII ZR 149/09 – entschieden, dass Alleinerziehende kü…
Betreuungsunterhalt Dauer: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Handakte WebLAWg | 19. März 2009 — Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammen…
Altersphasenmodell: Klare Absage an neues Altersphasenmodell
beck-blog | 18. März 2009 — Der BGH hat sich mit Urteil vom 18.03.2009 (XII ZR 74/08) erstmals nach der Unterhaltsrechtsreform zu Rechtsfragen im Zusammenh…

