BGH: Grundsatzentscheidung zu Werbe-Mails

Hintergrund: Die Inhaberin einer Rechtsanwaltskanzlei erhielt einen 15-Seitigen Newsletter mit Werbeangeboten zum Thema Kapitalanlagen von einem Drittunternehmen, ohne diesen jemals angefordert zu haben. Die Klägerin hielt das Versenden solcher E-Mails für unrechtmäßig und beantragte Unterlassung durch die Beklagte. Der BGH gab der Klage statt. Die Begründung des BGH: Der BGH gab an, dass bereits gegen das einmalige Verschicken einer Spam-E-Mails ein Unterlassungsanspruch bestehe. Aus dem Urteil geht hervor, dass bereits eine unverlangt versandte E-Mail den Betriebsablauf eines Unternehmens beeinträchtigen kann. Das betroffene Unternehmen benötigt zur Säuberung, Aussortierung und Filterung der E-Mail Postfächer einen zusätzlichen p…

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Themen: Spam , Abmahnung

Erschienen 4. September 2009 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.

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