BGH gibt Mietern Recht
am 16.06.2006 von http://log.handakte.de/
Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, um sich finanziell zu entlasten. Das gilt auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort eine zweite Wohnung halten und dort einen großen Teil ihrer Zeit verbringen müssen.
Im konkreten Fall hatten eine Frau und ein Mann vor mehr als zehn Jahren eine rund 115 Quadratmeter große Wohnung in Berlin gemietet. Mittlerweile waren beide aus beruflichen Gründen gezwungen, sich in anderen Orten aufzuhalten, weswegen sie für einen Teil ihrer Erstwohnung einen Untermieter suchen wollten. Damit allerdings war der Vermieter nicht einverstanden und bekam sowohl vom AG Tempelhof als auch vom LG Berlin Recht: Ein …
BGH: Mieter darf untervermieten
ElbeBlawg / Selbst wenn Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre alte Wohnung behalten und haben das Recht, diese teilweise unterzuvermieten.Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in ei…
Der BGH und die Nebenkostenabrechung
Feder-und-Paragraph.de / Alljährlich steht sie an und alljährlich bangen zigtausende Mieter in ganz Deutschland, was die Nebenkostenabrechung ihres Vermieters ihnen bescheren wird. Doch einige Vermieter sind anders. Ihnen giert es nicht nach sofortigem Ausgleich, sie lasse…
BGH befreit Mieter von „Schönheitsreparaturen“
ElbeBlawg / Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine oft übliche Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt. Nach der verbreiteten streitigen Klausel sollte der Mieter Küche, Bad und WC alle drei Jahre, d…
BGH stärkt Mieterrechte ein weiteres Mal
ElbeBlawg / Mieter müssen bei Auszug aus ihrer Wohnung in der Regel die Tapeten nicht entfernen. Die „Tapetenklauseln“ in zahlreichen Formularmietverträgen sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei nun veröff…
Schilda lässt grüßen: Große Wohnung - kalte Heizung
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Krefeld dürfe nicht nur die Heizko…
Zweitwohnsteuer teilweise verfassungswidrig
BERLIN BLAWG / Der erste Senat beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2005 - AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/04 - entschieden, dass “die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen geh…
1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 vom 11.10.2005
BVerfG / Mit den Verfassungsbeschwerden wenden die Beschwerdeführer sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für Wohnungen, die sie gemietet haben, um ihrer Berufstätigkeit an einem anderen Ort als dem Ort ihrer ehelichen Wohnung nachzugehen.…
Berliner Zweitwohnungssteuergesetz wird geändert
Lichtenrader Notizen / Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - und - 1 BvR 2627/03 - hat der Berliner Senat am 09.01.2006 auf Vorlage von Finanzsenator Thilo Sarrazin einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berlin…
Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert nach einem…
Dilemma
Panorama / § 553 Abs.1 BGB lautet: (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies g…
