BGH gibt geprellten EM.TV-Anlegern Recht
am 19.07.2005 von http://log.handakte.de/
Aktionäre des Münchener Medienunternehmens EM.TV können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf den Ersatz des vollen Schadens hoffen, den sie durch den Kauf der Aktien erlitten haben.
Wer die Papiere des Unternehmens auf Grund der unzutreffenden Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2000 gekauft habe, könne …
Kundenrechte im Internet
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Die dpa berichtet über eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Internetversandhäuser dürfen die Rechte ihrer Kunden beiOnline-Bestellungen nicht verschleiern. Nach einem am Montagveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (B…
Vereinfachte Kapitalherabsetzung und ihr betrieblicher Aufwand
Blickpunkt Recht & Steuern / In einem jetzt veröffentlichten Urteil musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, wie die bei einem Aktionär für den Aktienerwerb angefallenen Anschaffungskosten steuerlich zu behandeln sind, wenn die Aktien von der AG zumindest teilw…
Der Knall im Theater
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Theaterregisseure müssen ihr Publikum nicht vor Knalleffekten warnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Theaterbesucher hatte das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagt, weil er im April…
Betreutes Wohnen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens (”Service-Wohnen”) ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht sittenwidrig. BGH, Urteil…
Gericht stärkt Mieter-Rechte
Handakte WebLAWg / Mieter können Geld zurückverlangen, das sie irrtümlich auf eine verspätete Nebenkostenabrechnung des Vermieters gezahlt haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Hat ein Vermieter die Abrechnung erst nach Ablauf der dafür vorgesehe…
Kanzlei-Ranking nicht wettbewerbswidrig
Handakte WebLAWg / Ranglisten von Rechtsanwaltskanzleien, die durch einen Verlag anhand eigener Recherche und subjektiver Einschätzung der Reputation erstellt und in einem Handbuch veröffentlicht worden sind, stellen keine unlautere vergleichende Werbung dar. Dies h…
