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BGH: Fristwahrung durch Übersendung einer PDF-Datei per E-Mail

am 10.08.2008 von http://www.jur-blog.de

BGH, Beschluss vom 15.07.2008, Az. X ZB 8/08 - Der BGH hat erneut zum Thema der zulässigen Form der Übersendung einer Berufungsschrift zu entscheiden gehabt. Vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an die Einfachheit der Bürotechnik und die Schwerfälligkeit bei der Vergabe und Realisierung von Signaturen, ist es kein Wunder, dass der BGH vorliegend eine sehr liberale Position eingenommen hat: Auch die fristgemäße Übersendung einer (vollständig) eingescannten PDF-Datei per E-Mail, die also insb. auch die Unterschrift wiedergab, wurde für fristwahrend angesehen. Der BGH sah darin keinen Widerspruch zu einer Entscheidung des BGH vom 10.10.2006, in der schon einmal zum Thema “Computerfax” mit anderem Ergebnis entschieden worden war.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
BGH, Beschluss vom 15.07.2008, Az. X ZB 8/08 - Fristwahrung durch PDF-Datei per E-Mail
Sachverhalt
I. Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Patentverletzung in Anspruch. Mit am 3. Juli 2007 zugestelltem Urteil hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
Am Nachmittag des 3. September 2007 versuchte die Sekretärin des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, die ausgedruckte und unterzeichnete Begründung der fristgemäß eingelegten Berufung gemeinsam mit der Berufungsbegründung in einem Parallelverfahren per Telefax an das Berufungsgericht zu übermitteln. Der erste Übermittlungsversuch schlug gegen 15.15 Uhr nach Übermittlung der ersten neun Seiten der Berufungsbegründung im Parallelverfahren fehl. Auf telefonische Anfrage erhielt die Anwaltssekretärin von der auf der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts tätigen Justizhauptsekretärin die Auskunft, die Berufungsbegründung könne auch auf elektronischem Wege (per E-Mail) übersandt werden; die Beamtin nannte hierzu ihre persönliche elektronische Anschrift unter der E-Mail-Adresse des Oberlandesgerichts. Die Anwaltssekretärin übersandte hierauf die von ihr zuvor eingescannte Berufungsbegründung als …

BGH: Berufungsbegründung per E-Mail - Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, wenn dem Gericht ein Ausdruck der als Anhang einer E-Mail übermittelten, die vollständige (eingescannte) Berufungsbegründung enthaltenden, Bil

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BGH: Computerfax - Ein Computerfax mit eingescannter Unterschrift stellt lediglich eine äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung eines mit eigenhändiger Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsbeg

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf normalem Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax…

BGH: Formwirksamkeit eines Computerfax

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Wenn das Faxgerät streikt....

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BGH: Berufungsbegründung mit eingescannter Unterschrift (Computerfax) zulässig

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