BGH: Fotos von Prominenten im Urlaub

BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 GG Art. 5 Abs. 1; 2 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KunstUrhG Ah; G Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. Der BGH sich in einem weiteren Fall mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos Prominenter befasst. Die streitgegenständlichen Fotos zeigten einen Profifußballspieler in Begleitung seiner Freundin auf der Promenade von St. Tropez während eines Urlaubsaufenthalts. Der BGH kommt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresses der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesses des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre andererseits, zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Fotos ohne Zustimmung des Abgebildeten unzulässig ist. Derartige Fotos dienen - so der BGH - im wesentlichen der Unterhaltung und sind ohne gesellschaftliche Relevanz. Zudem führt der BGH aus, das Urlaub auch bei "Prominenten" regelmäßig zum geschützten Kernbereich der Privatsphäre gehört. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: Das Urteil: Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juli 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge und Zoll für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseati-schen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. Juni 2006 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger ist ein international bekannter Berufsfußballspieler. Die Beklagte verlegt die Zeitschrift "Frau im Spiegel". In der Ausgabe Nr. 30/2005 vom 21. Juli 2005 wurde eine Fotografie veröffentlicht, die den Kläger bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin V. K. auf der Promenade von St. Tropez zeigt. Im hierzu gehörigen Begleittext wird berichtet, dass der Kläger mit seiner Freundin verliebte Blicke tausche. Eine Woche vorher habe bei ihm der Familienurlaub auf dem Programm gestanden. Er habe sich mit seiner Noch-Ehefrau und den Kindern auf Sardinien entspannt. Der Kläger verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, die Aufnahme erneut zu veröffentlichen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage. Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, es könne offen bleiben, ob der Kläger eine sog. absolute Person der Zeitgeschichte sei und ob das Bild einen Artikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis illustriere. Jedenfalls verletze die Veröffentlichung rechtswidrig ein berechtigtes Interesse des Klägers im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG, nämlich seine schutzwürdige Privatsphäre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG binde, wäre die…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bild

Erschienen 16. August 2007 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen v…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. September 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach …

BGH: "Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich!" - Zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen in der Presse…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. Juli 2007 — 1. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 …

Caroline Von Monaco Urteil: BGH: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen In…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. April 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (A…

Abgestuftes Schutzkonzept: BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilli…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. Juli 2007 — 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prom…

BGH: Veröffentlichung von Fotos in der Presse

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 28. Juli 2007 — BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZR 12/06 GG Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 …

Abgestuftes Schutzkonzept Kug: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen

Handakte WebLAWg | 12. April 2007 — Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) …

Bundesgerichtshof : Nein, der Urlaub von Oliver Kahn ist kein Ereignis zeitgeschichtlicher Bedeutung! - Veröffentlichung von Fotos…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. Juli 2007 — BGH, Urteil vom 3.07.2007 – Az. VI ZR 164/06 - Vorinstanzen: LG Hamburg, Urteil vom 9.12.2005 – Az. 324 O 684/05 ./. Hanseatisches…

Bundesgerichtshof : Prinz und Prinzessin von Hannover ./. div. Verlage: Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern promi…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. März 2007 — BGH, Urteile vom 6.03.2007 – Az. VI ZR 13/06 ; 14/06 ; 50/06 ; 51/06 ; 52/06 ; 53/06 Der unter anderem für Ansprüche aus Verletzun…

BILD-Fotos von Karsten Speck beim Verlassen des Gefängnisses rechtens

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 4. November 2008 — „Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit“ titelte die BILD-Zeitung. Der heute 48-Jährige war im November 2004 wegen mil…

BGH: "Shopping mit Putzfrau auf Mallorca" - Zur Frage der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebilde…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. Oktober 2008 — 1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Hiervon macht §…