BGH: Formularmäßige Opt-Out-Erklärung im Anmeldeformular vom Rabattsystem Payback teilweise unwirksam
am 18.07.2008 von http://www.drbuecker.de1. In der Entscheidung vom BGH vom 16.07.2008 - Az. VIII ZR 348/06 billigte der BGH weitestgehend alle Payback-Klauseln, die von der Verbraucherschutzzentrale als unwirksam angesehen worden waren. Aufgrund der Vielzahl von Payback-Kunden sei es nach Ansicht des BGH rechtmäßig den Kunden nach seinem Geburtsdatum zu fragen. Dies sei eine sowohl praktikable als auch sichere Methode zur Identifizierung des Kunden. Ebenfalls hält der BGH die Nutzung der Daten zu Marktforschungszwecken als auch die Weitergabe der Daten an die mit dem Payback-Programm betrauten Loyality Partner GmbH für unbedenklich. Den Punktsieg konnte die Verbraucherschutzzentrale in der Einwilligung der Kunden in die Nutzung der elektronischen Post (sms und e-mail) zu Werbezwecken erreichen. Die Gestaltung der AGB-Klausel muss geändert werden. Nach der unwirksamen Klausel muss der Kunde im Vertrag ein Kreuzchen machen, wenn seine im Formular angegebene e-mail Adresse und die aufgeführte Handynummer nicht für Werbezwecke genutzt werden sollen. Der Kunde musste also aktiv die Werbemaßnahmen durch Setzen des Kreuzchens ablehnen. Dies sah der BGH als unzulässig an. Die Zustimmungserklärung des Betroffenen für Zusendung von Werbung per e-mail und sms muss gesondert von der restlichen Anmeldung erfolgen. Zulässig bleibt hingegen die Opt-Out-Klausel bei Werbung über den Postweg.2. Pressemitteilung des BGH Nr. 135/2008:Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS (Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen Opt-out-Erklärung) Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem Payback. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden …
Bundesgerichtshof : Payback - Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen Opt-out-Erklärung im Rahmen eines Bonusprogramms
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 16.07.2008 Az. VIII ZR 348/06; Vorinstanzen: LG München I, Urteil vom 09.03.2006 Az. 12 O 12679/05 = ; OLG München, Urteil vom 28.09.2006 Az. 29 U 2769/06 = <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Kläger …
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Datenschutzbeauftragter Online / Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung d…
BGH entscheidet über Payback Opt-Out Klausel
Recht Medial / Der Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung d…
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung d…
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung
auchRecht.de / Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.7.2008 - VIII ZR 348/06 - darüber zu entscheiden, ob die Einwilligung in die Zusendung von E-Mail und SMS zulässig ist, wenn diese Einwilligung bereits mit der Unterschrift als erteilt gelten soll und e…
BGH: Payback-AGB teilweise unwirksam
Heimspiel / Der Bundesgerichtshof hat heute über die Wirksamkeit einer formularmäßigen Opt-Out-Erklärung im Formular zur Anmeldung am Payback-Rabattsystem entschieden. Hinsichtlich der Einwilligung des Verbrauchers in die Speicherung und Nutzung von Daten f…
BGH: Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Rechtblog / Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung…
BGH schützt Verbraucher vor Werbung durch E-Mail und SMS
RA Kadelke / Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems Payback die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welcher Kunden in die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung und Marktforschung einwilligen sollten, für unvereinbar mi…
