BGH: Fondsbeteiligung und falsche Angaben
am 10.06.2006 von http://lawandlifestyle.blogspot.coma) Nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG ist ein Kreditvertrag nur dann nichtig, wenn die in § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG vorgeschriebene Gesamtbetragsangabe völlig fehlt, nicht jedoch, wenn sie falsch ist. b) Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843 ff.). c) Ist ein Darlehensnehmer durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung bewogen worden, kann er bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG auch der die Fondsbeteiligung finanzierenden Bank seine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft entgegenhalten und gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG die Rückzahlung des Kredits verweigern, soweit ihm gegen die Fondsgesellschaft ein Abfindungsanspruch zusteht (Bestätigung von BGHZ 156, 46 ff. und Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232 f.). d) Ansprüche gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren, maßgebliche Betreiber, Manager und Prospektherausgeber kann der Kreditnehmer nicht gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG dem Rückzahlungsverlangen der Bank entgegensetzen (Abweichung von BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.; BGH, Urteile vom 14. …
Schrottimmobilien, die Letzte?
Jurabilis / Examenskandidaten, aufgemerkt:1. Der Erwerb eines Immobilienfondsanteils und das Darlehen, das zur Finanzierung dieses Erwerbes dient und nicht von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig ist, sind ein verbundenes Geschäft im Sinne von §…
Kreditfinanzierter Anteilserwerb bei geschlossenen Immobilienfonds
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hatte erneut über mehrere Klagen zu entscheiden, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen von Verbrauchern an geschlossenen Immobilienfonds ging, und hat dabei auch für Klarheit in einigen Fragen gesorgt, die bisher von …
BGH erleichtert Klagen
Handakte WebLAWg / Der BGH hat entschieden, dass Rechtschutzversicherungen die Prozesskosten übernehmen müssen, wenn Anleger auf die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung aufgrund eines fehlerhaften Anlageprospektes klagen. Der vorliegende Fall betraf einen nicht ge…
Verbraucherkredit bei Existenzgründung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetztes VerbrKrG sind auch auf Existenzgründer anwendbar. Damit bedarf beispielsweise ein Leasingvertrag der Schriftform. Fehlt die Schriftform ist der Vertrag nichtig. OLG Rostock, Urteil vom 5.7.2005, Az.:…
VerbrKrG auch auf Existenzgründer anwendbar
Recht und Alltag / Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetztes (VerbrKrG) sind auch auf Existenzgründer anwendbar. Damit bedarf beispielsweise ein Leasingvertrag gemäß § 4 Abs.1 VerbrKrG der Schriftform. Fehlt die Schriftform ist der Vertrag nach § 125 BGB n…
Kein Haustürwiderruf des Darlehensvertrages nach vollständiger Leistungserbringung
bankundkapitalmarktrecht / Die klagenden Anleger wurden im Dezember 1988 in einer Haustürsituation zum kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds bewogen. Dem Darlehensvertrag war keine Widerrufsbelehrung beigefügt. Bei Darlehensvertrag und…
Kreditfinanzierter Fondsbeitritt: Bereicherungsrechtlicher Anspruch der Bank gegen...
bankundkapitalmarktrecht / Schließt ein Treuhänder oder Geschäftsbesorger, der zur Abwicklung aller Vertragsschlüsse bei einer fremdfinanzierten Fondsbeteiligung eingeschaltet wird und dessen Vollmacht gemäß Art. 1 § 1 Abs.1 S.1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB nichti…
Schadenersatzanspruch gegen finanzierende Bank bei arglistiger Täuschung durch den...
bankundkapitalmarktrecht / Der Kläger hatte Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds erworben. Die finanzierende Bank hatte in institutionalisierter Weise mit den Fondsinitiatoren zusammengearbeitet. Der Anleger verlangte von der Bank die Erstattung der Anlagesumme sow…
Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen
Handakte WebLAWg / Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 -…
