BGH findet AdWords ganz okay
Die begrenzte Zeichenanzahl bei AdWords-Anzeigen stellte Werbetreibende bisher gelegentlich vor Probleme - es sind schlicht nicht
alle Angaben unterzubringen, die bei einer Werbung normalerweise rein müssten.
Der BGH hat jetzt mit Urteil vom 12.10.2011 (I ZR 119/10) festgestellt:
Die Angabe "Original
innerhalb 24 Stunden" in einer Adwords-Anzeige ist im Hinblick auf zutreffende nähere einschränkende Informationen, auf die die
Anzeige verweist, nicht zwingend irreführend. Voraussetzung ist, dass sich die Einschränkungen - hier: Lieferung am Folgetag nur bei
Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte,
aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.
Daraus dürfte sich ableiten lassen, dass auch solche Anzeigentexte als AdWords möglich sind, die "normalerweise" ergänzende
Informationen, Sternchenhinweise o.ä. erfordern würden. Bei Spielen beispielsweise Angaben wie "erfordert Internetverbindung". Auch
möglich sein müsste die Werbung mit Testergebnissen aus F…
» Vollständiger Artikel