BGH: Feuchtigkeit im Gebrauchtwagen rechtfertigt Rücktritt

Der BGH (Urteil vom 05.11.2008, Az.: VIII ZR 166/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, wann bei Feuchtigkeitseintritt in einen Gebrauchtwagen ein geringfügiger Mangel vorliegt, der gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB einen Rücktritt ausschließen würde. Das ist dann der Fall, wenn der Mangel als unerhebliche Pflichtverletzung einzustufen ist. Der Kläger hatte von der Beklagten einen gebrauchten …

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Themen: Bgb , Gebrauchtwagen
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 5. November 2008 auf http://blog.juracity.de.

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