BGH: Fehlende Information über nichtbestehendes Widerrufsrecht unlauter

Was war passiert?Der Springer-Verlag warb 2008 für ein Jahresabonnement für die Computer Bild. Bestellt werden konnte das Abo mit einer Postkarte. Hinweise zu einem Widerrufsrecht fanden sich weder in der Anzeige noch der Postkarte. Ein Verband sah hierin einen Verstoß, da der Verkäufer bei Fernabsatzverträgen auch darauf hinweisen müsse, wenn für sein Angebot ausnahmsweise kein Widerrufsrecht gelte.

Wie entscheid der BGH?Der BGH (Urteil vom 09.06.2011 – Az. I ZR 17/10) gab dem Verband recht und sah in dem unterbliebenen Hinweis auf das Widerrufsrecht einen Wettbewerbsverstoß.

Sowohl nach alter als auch neuer Rechtslage ist der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, diesen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu informieren. Bei dem beworbenen Abonnement handele es sich um einen Fernabsatzvertrag, so dass diese Vorschriften anzuwenden seien. Da …

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Themen: Abmahnung , E-commerce , Computer Bild , Werbung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 7. Dezember 2011 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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