BGH: Faxanfrage im Autohandel - § 7 Abs. 2 UWG erfasst als Werbung grundsätzlich auch Nachfragehandlungen. Zum konkludenten Einverständnis eines Unternehmens durch Veröffentlichung der Faxnummer in, auf dessen übliche Verkaufstätigkeit bezogen
am 25.08.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. § 7 Abs. 2 UWG erfasst als Werbung grundsätzlich auch Nachfragehandlungen. Dies gilt auch dann,
wenn sie sich an Gewerbetreibende oder Freiberufler richten.
2. Sinn und Zweck des § 7 UWG gebieten, dass Nachfragehandlungen nicht nur von der Generalklausel des § 7 Abs. 1 UWG
erfasst werden können, sondern ebenso von den konkretisierenden Fallgruppen in Absatz 2 dieser Vorschrift. § 7 UWG bezweckt,
solche Handlungen als unzumutbare Belästigung zu verbieten, die bereits wegen ihrer Art und Weise unabhängig von ihrem
Inhalt als Belästigung empfunden werden. Es wäre deshalb ebenso wie im Rahmen der irreführenden und der vergleichenden
Werbung eine planwidrige Regelungslücke, Nachfragehandlungen vom Tatbestand des § 7 Abs. 2 UWG auszunehmen.
3. Die Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG kann auch konkludent erfolgen. Eine Einwilligung ist
jede Willensbekundung, die ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt (Art. 2 lit. h der
Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr). Die Einwilligung kann in jeder geeigneten Weise gegeben werden, die dem Nutzer erlaubt, seinen
Wunsch in spezifischer Weise, sachkundig und in freier Entscheidung zum Ausdruck zu bringen (Bsp: Markieren eines
Feldes auf einer Internetseite). Auch hiernach kommt aber grundsätzlich eine konkludente Einwilligung in Betracht.
4. Ein Unternehmen erklärt durch die Installation eines Telefaxgerätes nicht …
BGH: Unerbetene Nachfragefaxe können Spam sein
spam-abwehren.de / Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17.07.2008 entschieden, dass auch Faxanfragen grundsätzlich Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind. Dem lag folgender Fall zugrunde: Beide Parteien des zu entsche…
Bundesgerichtshof : Gewerbliche Nachfragen und Ankaufangebote per Telefax und E-Mail - Auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen mittels Telefax und E-Mail sind Werbung und können eine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 UWG dar
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 75/06 - Royal Cars; Vorinstanzen: OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 - Az. 4 U 164/05, LG Arnsberg, Urteil vom 07.112005 - Az. 8 O 106/05; LG Arnsberg, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 197/05 - FC Troschenreuth; O…
Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und e-mail
Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung Nr. 136/2008 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs zum Urteil I ZR 195/05:1. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es…
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzu…
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Datenschutzbeauftragter Online / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzu…
BGH entscheidet zu den Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und Email!
Recht Medial / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachz…
