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BGH: Falsches Zitat („Bauernfängerei”)

am 07.02.2008 von Streitsache / Blog

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Der Weg zu dieser einfachen Erkenntnis kann durchaus schwierig sein, wie dieses Urteil des BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07 - zeigt. In einem Zitat hatte der Beklagte den Wortlaut einer Äußerung eines Brancheninformationsdienstes unrichtig wiedergegeben. Der Beklagte hatte unter Verwendung des Ausdrucks Bauernfängerei den Eindruck erweckt, das von ihm zitierte Informationsblatt habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin in dieser Weise kritisiert. Die beanstandete Äußerung stand dort jedoch in einem anderen Zusammenhang und bezog sich auf die vermeintlich kurze Zeichnungsfrist für Aktien der Klägerin.Die Klägerin begehrte deshalb, den Beklagten zu verurteilen, die Behauptung zu unterlassen, der Brancheninformationsdienst ... habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin als Bauernfängerei bezeichnet.Der Streit ging bis zum Bundesverfassungsgericht (im Einzelnen: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2003 - 2/3 0 499/00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2003 - 16 U 15/03; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; 1. Kammer des BVerfG, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 BvR 193/05). Der BGH hatte jetzt das letzte Wort und stellte fest: Dem Beklagten wird nicht etwa verboten, seine Meinung zu dem Prozesskostenfinanzierungsmodell der Klägerin zu äußern, sondern ihm wird die falsche, mit einer Belegstelle versehene Behauptung untersagt, der Brancheninformationsdienst ... habe sich in …

BGH: Bauernfängerei - Unrichtige Zitate, die Tatsachenbehauptungen enthalten, unterfallen nicht dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen besteht kein schutzwürdiges Interesse.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug liegen nicht nur dann außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie bewusst unwahr sind oder wenn die Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Vielmehr…

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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar. Die spätere Klägerin arbeitet in einem Dönerlokal. Im Juni 2007 kaufte der später…

EV gegen “Lehrer-Benotungen” im Internet wieder aufgehoben

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