BGH: Falsches Zitat („Bauernfängerei”)
am 07.02.2008 von Streitsache / BlogUnwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Der Weg zu dieser einfachen Erkenntnis kann durchaus schwierig sein, wie dieses Urteil des BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07 - zeigt. In einem Zitat hatte der Beklagte den Wortlaut einer Äußerung eines Brancheninformationsdienstes unrichtig wiedergegeben. Der Beklagte hatte unter Verwendung des Ausdrucks Bauernfängerei den Eindruck erweckt, das von ihm zitierte Informationsblatt habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin in dieser Weise kritisiert. Die beanstandete Äußerung stand dort jedoch in einem anderen Zusammenhang und bezog sich auf die vermeintlich kurze Zeichnungsfrist für Aktien der Klägerin.Die Klägerin begehrte deshalb, den Beklagten zu verurteilen, die Behauptung zu unterlassen, der Brancheninformationsdienst ... habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin als Bauernfängerei bezeichnet.Der Streit ging bis zum Bundesverfassungsgericht (im Einzelnen: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2003 - 2/3 0 499/00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2003 - 16 U 15/03; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; 1. Kammer des BVerfG, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 BvR 193/05). Der BGH hatte jetzt das letzte Wort und stellte fest: Dem Beklagten wird nicht etwa verboten, seine Meinung zu dem Prozesskostenfinanzierungsmodell der Klägerin zu äußern, sondern ihm wird die falsche, mit einer Belegstelle versehene Behauptung untersagt, der Brancheninformationsdienst ... habe sich in …
BGH: Bauernfängerei - Unrichtige Zitate, die Tatsachenbehauptungen enthalten, unterfallen nicht dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen besteht kein schutzwürdiges Interesse.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug liegen nicht nur dann außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie bewusst unwahr sind oder wenn die Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Vielmehr…
Landgericht Köln : spickmich.de - Einstweilige Verfügung gegen Lehrer-Benotungen im Internet wieder aufgehoben.
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG Köln, Urteil vom 11.07.2007 - Az. 28 O 263/07 Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat mit einem am 11.07.2007 verkündeten Urteil (Az. 28 O 263/07) eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, durch welche die Kammer am 15.5.2007 de…
Metrobus-Urteil liegt vor
domainblog / Mittlerweile liegen die Urteilsgründe im Streit der Metro AG gegen den HVV Hamburg vor (hOLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006, Az.: 3 U 205/04). Wenn ich das 33-seitige Urteil gelesen habe, melde ich mich spätestens im Domain-Newsletter nächster…
Bundesgerichtshof : Cool Water, Icy Cold, JOOP! & Co - Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 Az. I ZR 169/04; Vorinstanzen: LG Frankfurt a. M., Urteil vom 2.07.2003 Az. 2/6 O 266/02; OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 1.07.2004 Az. 6 U 126/03 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivi…
Kommt ein Döner geflogen...
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar. Die spätere Klägerin arbeitet in einem Dönerlokal. Im Juni 2007 kaufte der später…
EV gegen “Lehrer-Benotungen” im Internet wieder aufgehoben
Handakte WebLAWg / Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat mit einem am 11.07.2007 verkündeten Urteil (Az. 28 O 263/07) eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, durch welche die Kammer am 15.5.2007 den Betreibern der Internetseite “www.spickmich.de…
