BGH: Euro Telekom - Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.
am 28.08.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt
nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im
geschäftlichen Verkehr handelt.
<br><br>
2. Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr einem Zeichen, das durch seine isolierte
Verwendung im Geschäftsverkehr zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat,
auch dann einen stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil
eines anderen Zeichens begegnet, ist grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn es sich
bei dem Zeichen um …
Euro Telekom
muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2,…
BGH: Halten einer Domain durch eine juristische Person des Handelsrechts ist nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung - Euro Telekom
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 MarkenG § 15 Euro Telekom Leitsätze: 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Per…
BGH: Euro Telekom
MarkenBlog / I ZR 137/04 MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs…
BGH: Halten eines Domain-Namens durch juristische Person nicht immer Markenverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 137/04: PDF) hat in Sachen Domain-Recht eine weitere wichtige Entscheidung getroffen:Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzu…
Das alleinige Halten einer Domain muss keine Zeichenbenutzung darstellen
Die herrschende Meinung / Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschiede…
Verwechslungsgefahr mit dem Firmenschlagwort „Telekom“ in zusammengesetzten Zeichen – BGH, Urt. vom 19.07.2007, Az. I ZR 137/04
Markenrecht-Blog.de / Die Deutsche Telekom hat beim BGH einen Teilerfolg für die Verteidigung ihres Kennzeichens „Telekom“ gegen die Zeichen “Euro Telekom Deutschland GmbH”, “Euro-Telekom” und “EURO-Telekom“ errungen. 1. Zunächst urte…
Kein Anspruch auf Domainlöschung?!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer Domain kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur dann in Betracht, wenn jedewede Verwendung eine (Kennzeichen-) Rechtsverletzung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 19.07.2007 - I ZR 137/04 - Euro Tel…
OLG Düsseldorf: markenverletzung.com & Territorialitätsprinzip - Eine inländische Kennzeichenbenutzung durch Verwendung eines geschützten Zeichens in einer Internetdomain kann nicht allein deshalb bejaht werden, weil Internetseiten von jedem Ort
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufgrund des Territorialitätsprinzip ist der Schutzbereich einer inländischen Marke oder eines inländischen Unternehmenskennzeichens auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 15 Abs. 2, Abs…
Hanseatisches OLG: m.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegen Verwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutzten Sub-Level-Domain.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 seicom). Nur dann,…
BGH: Metrosex - Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar. Unter dem Gesichtspunkt der Erstbege
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines priorit…
BGH: afilias.de - Ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter registriert ist (hier: .de-Domain), verletzt das Namens- oder Kennzeichenrecht eines Dritten an einem identischen Zeichen nicht, wenn dessen Namens- oder Kennzeiche
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain .de registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens…
Namensrechtinhaber einer Domain
Handakte WebLAWg / § 12 BGB schützt nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, wobei der Namensschutz auch den mit der Firma identischen oder den von ihm abgeleiteten Domain-Namen erfasst. Um einen Namen i.S.d. handelt es sich dann, wenn eine Bezeichnu…
