BGH: Es gibt im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins, der nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht

In seiner Entscheidung vom 22. Mai 2007 in dem Verfahren 1 StR 582/06 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins gibt, der nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht.

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Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 6. Juni 2007 auf http://www.sokolowski.org/.

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