BGH: Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann auch das Recht verbunden sein, das Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen

BGH Urteil vom 28.09.2011 I ZR 188/09 Landgut Borsig Der BGH hat entschieden, dass mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks auch das Recht verbunden sein kann, das Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen. Der BGH hat die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Kammergericht Berlin muss nun Beweis darüber erheben, ob die hier streitgegenständliche Bezeichnung "Landgut Borsig" im allgemeinen Sprachgebrauch benutzt wird. Die vollständige Pressemitteilung d…

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Themen: Bgh , Grundstück , Kammergericht Berlin , Bezeichnung , Name , Gebaude , Sprachgebrauch , Landgut Borsig , Eigentümer
Rechtsgebiet: Namensrecht

Erschienen 21. Oktober 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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