Missbräuchliche Abhebung von Bargeld an Geldautomaten
Rechtsanwältin Anja Uelhoff | 29. November 2011 — Mit der Thematik missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten hatte sich der BGH in der Vergangenheit bereits häufiger …
Der BGH hat die Möglichkeiten der Bank den Kunden in Fällen eines Missbrauchs einer Kredit- oder EC-Karte in Haftung zu nehmen, weiter eingeschränkt. Die kundenfreundliche Entscheidung (Urteil vom 29.11.2011, Az.: XI ZR 370/10), über die ich bereits vor zwei Monaten berichtet hatte, liegt mittlerweile im Volltext vor.
Der BGH führt aus, dass das Berufungsgericht nach der vom BGH angeordneten Zurückverweisung Feststellungen dazu treffen muss, ob für eine Barabhebung an einem Geldautomaten die Originalkarte eingesetzt worden ist. Sollte die Bank dies nachweisen können, muss das Gericht weiter prüfen, ob die den Geldautomaten betreibenden Institute ein Sicherheitssystem einsetzen, das ein ausreichendes Sicherheitsniveau für die Anwendung des Anscheinsbeweises bietet. Wenn auch das festgestellt werden kann, muss das Gericht ggf. zusätzlich dem Beklagten die Möglichkeit eröffnen, den Anscheinsbeweis, er habe Karte und PIN zusammen verwahrt, und damit gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, im Wege einer Vernehmung als Partei zu erschüttern.
Was für die Bank im konkret Fall allerdings besonders nachteilig ist, ist der Umstand, dass der BGH eine Klausel in den AGB der Bank
“Stellen Sie den Verlust der Karte/n oder eine missbräuchliche Verfügung fest, werden Sie dies der Bank unverzüglich telefonisch unter nachfolgender schriftlicher Bestätigung anzeigen. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haften Sie bis zum Höchstbetrag von 50 EUR.”
dahingehend auslegt, dass es sich hierbei um eine generelle Begrenzung der Haftung des Kunden handelt, gerade auch für Fälle schuldhafter Pflichtverletzungen. Das Berufungsgericht hatte noch gemeint, die Klausel würde die Verschuldenshaftung nicht betreffen.
Hier wird man in Kürze bei einigen Banken Änderungen der AGB erwarten dürfen.
Interessant sind auch die Ausführungen des BGH, dass die Bank dem Kunden nicht vorwerfen …
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2012 auf http://www.internet-law.de/.
Rechtsanwältin Anja Uelhoff | 29. November 2011 — Mit der Thematik missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten hatte sich der BGH in der Vergangenheit bereits häufiger …
Rechtsanwalt Aabadi: RechtAktuell | 12. November 2009 — Bei Barabhebungen mit der Karte am Geldautomaten geht die Rechtsprechung im Wege des Anscheinsbeweises regelmäßig davon aus, da…
Rechtslupe | 1. Dezember 2011 — Zur Frage der Haftung des Karteninhabers bei einer missbräuchlichen Abhebung von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und Geheimz…
Internet-Law | 29. November 2011 — Der BGH hat in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 29.11.2011, Az.: XI ZR 370/10) zur Haftung beim Missbrauch von EC-und Kre…
kLAWtext | 30. November 2011 — Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze für eine Haftung des Ka…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 27. Januar 2012 — BGH Urteil vom 29.11.2011 XI ZR 370/10 Skimming Der BGH hat entschieden, dass in Skimming-Fällen kein Anscheinsbeweis zu Lasten de…
LawBlog | 29. November 2011 — Wenn Banken für Geldkarten Limits einrichten, schützt dies auch den Kunden. Der Bundesgerichtshof hat deshalb heute entschieden…
Linten & Partner Rechtsanwälte | 4. Dezember 2011 — Die Bank muss bei missbräuchlichen Abhebungen an Geldautomaten beweisen, dass die Originalkarte dafür benutzt wurde. Das hat de…
bankundkapitalmarktrecht | 3. Juli 2011 — Seit einigen Jahren nehmen Betrugsfälle zu, bei denen Kriminelle die Kontendaten und die PIN der Inhaber von EC-Karten ausspionier…
Vertretbar Weblawg | 13. Mai 2006 — KG, Beschluss v. 21.11.2005 - Az: 12 U 112/05 - Bankkunde muss Ausbleiben der beantragten EC-Karte mitteilen Sachverhalt und …