BGH: Ersatzartikel-Kausel in AGB eines Internetshops unwirksam (Versandhandel)

Wegen der zahlreichen Verstöße in der Praxis sei hier auf eine Grundlagenentscheidung des BGH verwiesen: Leitsatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel

“Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.”

ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze

“Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; …”

gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

Sachverhalt: Der Kläger ist ein Verbraucherverband, der in die gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) beim Bundesverwaltungsamt geführte Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragen ist. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie unterhält einen “Internetshop” und verwendet hierbei vorformulierte Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB), die unter anderem folgende Klauseln enthalten:

“3. Gewährleistung … [Abs. 3] Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu. Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.”

Der Kläger hat von der Beklagten verlangt, es zu unterlassen, die vorstehend wiedergegebenen Klauseln in Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Halbsatz 1 sowie zwei weitere Klauseln ihrer AGB in Verbrauchsgüterkaufverträge einzubeziehen und sich auf diese Klauseln bei der Abwicklung derartiger, nach dem 1. April 1977 geschlossener Verträge zu berufen. Prozessverlauf: Das Berufungsgericht hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, ausgeführt: Die Klausel “Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu” verstoße nicht gegen §§ 475 Abs. 1, 307, 308 Nr. 4 BGB. Ein Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB könne nur bejaht werden, wenn zwischen dem Verbraucher und der Beklagten bereits vor der Übersendung des Ersatzartikels ein Vertrag über die bestellte Ware geschlossen werde. Der Vertrag komme aber nicht schon aufgrund der Bestellung des Verbrauchers zustande, selbst wenn diese elektronisch bestätigt werde. Im Internethandel liege regelmäßig ein Leistungsversprechen des Verkäufers vor der Zusendung eines Artikels nicht vor. [...]…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Verbraucherschutz , Urteile , Grundlagen , Versandhandel
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 27. September 2008 auf http://www.jur-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Ersatzlieferungsklausel in AGB

Anwaltskanzlei von Olnhausen | 31. Oktober 2005 — “Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwert…

BGH: Die AGB-Klausel “Wenn nicht lieferbar, liefern wir gleichwertigen Ersatz” ist unwirksam und abmahnfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. Juli 2008 — BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. VIII ZR 284/04 §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 S. 1, S. 2, 308 Nr. 4, 454…

BGH-Entscheidung zu AGB-Klausel über Lieferung von Ersatzartikeln

LAWgical | 28. Oktober 2005 — Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren VIII ZR 284/04 vom 21. September diesen Jahre…

BGH: Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel und Vertragsschluss im Internet

Vertretbar Weblawg | 6. Februar 2006 — BGH, Urteil v. 21.09.2005 – Az: VIII ZR 284/04 - Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel un…

Rechte Beim Internetkauf: BGH stärkt Kundenrechte bei Internet-Kauf

Recht und Alltag | 27. Oktober 2005 — Was man bestellt, muss man auch bekommen: Beim Einkauf im Internet müssen sich Kunden nicht mit gleichwertigen Ersatzartikeln zu…

Abmahnfalle: AGB

IT-Blawg | 10. Januar 2006 — Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt zur Abmahnung, z.B. durch Verbraucherschutz…

LG Hamburg: Die AGB-Klausel “Ist der bestellte Artikel nicht verfügbar, liefern wir gleichwertigen Artikel!” ist wettbewerbswidrig…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 18. August 2010 — LG Hamburg, Urteil vom 05.09.2003, Az. 324 O 224/03 §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 307 Abs. 1; 308 Nr. 4; 475 Abs. 1 BGB Das LG Ham…

Onlinehandel - Änderungsklausel in AGB gekippt

maas_rechtsanwälte | 7. Dezember 2006 — Mit dem Urteil vom 21. September 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut den Verbraucherschutz im Versandhandel bestärkt…

OLG Hamm: Vertragsschluss nur durch Warenlieferung und Warenlieferung unter Vorbehalt? Wettbewerbswidrig!

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. März 2009 — OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 172/07 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung erneut die Unwir…

LG Köln: AGB-Klausel, wonach Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Vertragskündigung berechtigt, ist unwirksam

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Oktober 2009 — LG Köln, Urteil vom 23.04.2009, Az. 26 O 29/07 §§ 286, 307, 323 Abs. 6 BGB Das LG Köln hat die AGB-Klausel “Geht der Anzahl…

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR)