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BGH: Erneute Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Prominenten

am 04.07.2007 von Telemedicus

Oliver Kahn vs. Frau im Spiegel - 1:0
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Der BGH hat seine Rechtsprechung zu dem aus §§ 22, 23 KunstUrhG entwickelten Schutzkonzept bezüglich der Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz des Betroffenen fortgeführt. Ohne Einwilligung dürfen demnach Bildnisse einer Person grundsätzlich nur verbreitet werden, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft.

Grund für die Verhandlung vor dem BGH war ein in der Zeitschrift Frau im Spiegel veröffentlichtes Foto. Diese zeigte den Kläger Oliver Kahn bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin auf der Promenade in St. Tropez. Im dazugehörigen Begleittext wurde berichtet, dass der Kläger mit seiner Freundin verliebte Blicke tausche. Eine Woche vorher habe bei ihm noch der Familienurlaub auf dem Programm gestanden, wo er sich mit seiner Noch-Ehefrau und den Kindern auf Sardinien entspannt habe. Der Kläger hatte von der Beklagten verlangt, die erneute Veröffentlichung der Aufnahme zu unterlassen. Das zuständige Landgericht hatte der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht die Berufung zurückgewiesen.

In seinem Urteil vom 3. Juli 2007 (VI ZR 164/06) wies der für Presserecht zuständige sechste Zivilsenat des BGH die Revision zurück. Auch wenn die Presse grundsätzlich selbst darüber bestimmen dürfe, was sie für berichtenswert hält, …

Bundesgerichtshof : Nein, der Urlaub von Oliver Kahn ist kein Ereignis zeitgeschichtlicher Bedeutung! - Veröffentlichung von Fotos Prominenter in der Presse

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 3.07.2007 – Az. VI ZR 164/06 - Vorinstanzen: LG Hamburg, Urteil vom 9.12.2005 – Az. 324 O 684/05 ./. Hanseatisches OLG, Urteil vom 20.06.2006 – Az. 7 U 9/06 <b>Zur Sache</b> <br> Die Beklagte veröffentlichte …

BGH: Auch King Kahn hat ein Privatleben !

recht verständlich / Privat ist privat. Dies gilt auch für prominente Zeitgenossen. Der Bundesgerichtshof musste sich jetzt wieder hiermit auseinandersetzen. Bereits die Rechsprechung zum Schutz der Privatsphäre Caroline von Monaco, die ich hier in diesem Rechtsprechun…

Veröffentlichung von Fotos Prominenter in der Presse

Handakte WebLAWg / Die Beklagte veröffentlichte in der Ausgabe Nr. 30/2005 der Zeitschrift “Frau im Spiegel” eine Fotografie, die den Kläger Oliver Kahn bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin V.K. auf der Promenade in St. Tropez zeigt. Im hie…

Olli Kahn macht Urlaub - BGH: Das ist Privatsache

blog ::: medienrecht-informationen / Spazieren der ehemalige Nationaltorwart Oliver Kahn und seine Freundin auf der Strandpromenade von St. Tropez, ist das kein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Dieser Meinung ist der Bundesgerichtshof (Urteil v. 03.07.2007, Az.: VI ZR 164/06)…

Olli Kahn macht Urlaub - BGH: Das ist Privatsache

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BGH: Veröffentlichung von Fotos Prominenter in der Presse

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Beklagte veröffentlichte in der Ausgabe Nr. 30/2005 der Zeitschrift Frau im Spiegel eine Fotografie, die den Kläger Oliver Kahn bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin V.K. auf der Promenade in St. Tropez zeigt. Im hierzu gehörigen…

BGH: Fotos von Prominenten im Urlaub

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 GG Art. 5 Abs. 1; 2 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KunstUrhG Ah; G Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Promine…

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…

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MEDIEN INTERNET und RECHT / <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermie…

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