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BGH erneut zu Esra

am 10.06.2008 von http://www.ip-notiz.de

Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 252/07
Die Klägerinnen (Tochter und Mutter) haben sich gegen die Veröffentlichung des von der Beklagten verlegten Romans “Esra” von Maxim Biller gewandt. Das Buch handelt im Wesentlichen von einer Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler. Die Klägerinnen haben geltend gemacht, der Roman verletze ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, weil sich die Schilderung der Romanfiguren Esra und Lale eng an ihrem Leben orientiere.
Die Vorinstanzen haben die Veröffentlichung des Buchs untersagt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten mit Urteil vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 - zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil teilweise, nämlich hinsichtlich des Unterlassungsantrags der Klägerin zu 1, der Tochter, bestätigt, die Revisionsentscheidung jedoch hinsichtlich des Unterlassungsantrags der Klägerin zu 2, der Mutter, aufgehoben und die Sache insoweit an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beurteilung des Bundesgerichtshofs gebilligt, dass der Klägerin zu 1 ein Unterlassungsanspruch zustehe, weil sie als “Esra” eindeutig erkennbar gemacht sei, deren Darstellung die Intimsphäre der Klägerin zu 1 verletze und der Roman zudem auch mit der Schilderung der tatsächlich bestehenden lebensbedrohlichen Krankheit ihrer Tochter in schwerwiegender Weise ihr Persönlichkeitsrecht beeinträchtige. Dagegen werde die Revisionsentscheidung …

Bundesgerichtshof : Fall Esra - Bundesgerichtshof entscheidet nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erneut. Verfremdung der Lale nach gebotener kunstspezifischer Betrachtung ausreichend.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 252/07; Vorinstanz: LG München I, Urteil vom 15.10.2003 - Az. 9 O 11360/03, OLG München, Urteil vom 6.4.2004 - Az. 18 U 4890/03 <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Klägerinnen (Tochter und…

BGH: Kein Anspruch auf Unterlassung im Nachspiel zum Fall Esra

§§ Jur-Blog.de §§ / Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2008 - VI ZR 252/07 - Aufgrund einer Teilaufhebung und Zurückverweisung im Fall ´Esra´ durch das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut zu entscheiden. Nach dem Entscheid des BVerfG wa…

Bundesgerichtshof bestätigt das Verbot des Romans Esra von Maxim Biller

Rechtblog / Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat das von den Vorinstanzen ausgesprochene Veröffentlichungsverbot des Romans bestätigt. Das Buch schildert im wesentlichen die Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler, dem Schriftsteller Adam.…

Landgericht München I : Roman Esra - Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 13.02.2008, Az. 9 O 7835/06; nrk <b>Zur Sache</b> <br><br> Hab Dir alles erzählt/Vor dir Intimstes aufgetaut singt Herbert Grönemeyer in einem Abgesang auf eine verflossene Liebe. Buchstäblich a…

Neuer Prozess um Roman “Esra”

Handakte WebLAWg / Das Landgericht München I muss sich erneut mit “Esra” befassen. Die 9. Zivilkammer erörtert an diesem Mittwoch in mündlicher Verhandlung die Zivilklagen von Billers Ex-Freundin und deren Mutter, die jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld v…

BVerwG 8 B 52.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde der Klägerin zu 1 ist unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klageabweisung hinsichtlich der Klägerin zu 1 allein damit begründet, die Klage der Klägerin zu 1 sei unzulässig, weil es an einem berechtigten Interesse d…

Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline Prinzessin von Hannover

Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 67/08:1. Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte e…

BVerwG 6 A 4.05 - Gerichtsbescheid

Bundesverwaltungsgericht / I. Die Klägerin zu 1 gibt u.a. eine Tageszeitung heraus. Der Kläger zu 2 ist Geschäftsführer der Klägerin zu 1. Bei den Klägern zu 3 und zu 4 handelt es sich um Gesellschafter der Klägerin zu 1, bei dem Kläger zu 5 um den verantwortlichen R…

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