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BGH erleichtert Klagen

am 02.06.2006 von Handakte WebLAWg

Der BGH hat entschieden, dass Rechtschutzversicherungen die Prozesskosten übernehmen müssen, wenn Anleger auf die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung aufgrund eines fehlerhaften Anlageprospektes klagen. Der vorliegende Fall betraf einen nicht genannten Medienfonds, an dem sich ein Anleger mit rund 800.000 Euro beteiligt hatte. Der Fonds geriet in Schieflage.
Das Urteil betrifft die gesamte Fondsbranche, denn es erleichtert Schadenersatzklagen gegen die Anbieter geschlossener Fonds. Erreicht ein Fonds nicht die im Prospekt prognostizierten Ergebnisse, argumentieren Anleger und ihrer Anwälte häufig, der Prospekt kläre ungenügend über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken auf. Die Anwälte führen an, der Investor hätte sich nie an dem Fonds beteiligt, wenn er das wahre Ausmaß …

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Rainer Langenhan

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